|   | 
            
                Fraktionsstatus
                    für kleine Listen und Parteien  
                 
Presseerklärung der Liste Solidarität
              am 29.6.2005  
               Die Liste Solidarität
                  beantragt durch ihren Stadtverordneten Bernd Heyl, die Stadtverordnetenversammlung
                  solle ihre Geschäftsordnung so ändern,
dass Fraktionen bereits mit zwei Abgeordneten gebildet werden können. Bisher
ist dies nach der Geschäftsordnung der Rüsselsheimer Stadtverordnetenversammlung
erst mit drei Abgeordneten möglich.  
 
Durch die alte hessische Gemeindeordnung war diese Regelung jedoch unwirksam
und sogar Einpersonen-Fraktionen zulässig. Nachdem auf Betreiben der Koch-Regierung
diese Gemeindeordnung so geändert wurde, dass  eine  Fraktion
aus mindestens zwei Stadtverordneten bestehen muss, örtlichen Geschäftsordnungen
aber größere Mindestfraktionsstärke festlegen können, würde
die Mindestzahl 3 für Rüsselsheim wirksam werden. Dies würde bedeuten,
dass eine Liste, die mit 5% der abgegebenen Stimmen - also der früheren
Hürde für den Einzug in das Parlament - 2 Stadtverordnete stellen würde,
keinen Fraktionsstatus hätte und damit gegenüber den großen Parteien
benachteiligt wäre.  
                
                
                              
                
             | 
              |