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Fraktionsstatus für kleine Listen und Parteien

Presseerklärung der Liste Solidarität am 29.6.2005

Die Liste Solidarität beantragt durch ihren Stadtverordneten Bernd Heyl, die Stadtverordnetenversammlung solle ihre Geschäftsordnung so ändern, dass Fraktionen bereits mit zwei Abgeordneten gebildet werden können. Bisher ist dies nach der Geschäftsordnung der Rüsselsheimer Stadtverordnetenversammlung erst mit drei Abgeordneten möglich.

Durch die alte hessische Gemeindeordnung war diese Regelung jedoch unwirksam und sogar Einpersonen-Fraktionen zulässig. Nachdem auf Betreiben der Koch-Regierung diese Gemeindeordnung so geändert wurde, dass  eine  Fraktion aus mindestens zwei Stadtverordneten bestehen muss, örtlichen Geschäftsordnungen aber größere Mindestfraktionsstärke festlegen können, würde die Mindestzahl 3 für Rüsselsheim wirksam werden. Dies würde bedeuten, dass eine Liste, die mit 5% der abgegebenen Stimmen - also der früheren Hürde für den Einzug in das Parlament - 2 Stadtverordnete stellen würde, keinen Fraktionsstatus hätte und damit gegenüber den großen Parteien benachteiligt wäre.

 

 

 

 

 

   
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