|   | 
             
               
              Fraktion Die Linke/Liste Solidarität  
              
              Anfrage vom 23.08.2006                                
            Anfrage an den 
            Magistrat nach § 21 Absatz 4 der Geschäftsordnung der 
            Stadtverordnetenversammlung zur schriftlichen Beantwortung 
            Betr.: 
            Gewerbesteuerhebesatz 
            Eigentlich sollte 
            mit der Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes in Rüsselsheim eine 
            "Standortoffensive" eingeleitet werden. Dies war jedenfalls die 
            medienwirksame Begründung mit der die Stadt seit Jahren auf einen 
            erheblichen Teil ihrer Gewerbesteuereinnahmen verzichtet. Angesichts 
            einer bundesweit geführten Diskussion um die Finanzierung 
            öffentlicher Aufgaben, in der sogar der stellvertretende CDU - 
            Vorsitzende Rüttgers die zu niedrige Besteuerung von Unternehmen 
            hinterfragt und einer voraussichtlich weiterhin schwierigen 
            Haushaltslage der Stadt hält es die Rüsselsheimer Wahlinitiative 
            "Die Linke/Liste Solidarität" für zwingend geboten, im Vorfeld der 
            Debatte um den Haushalt 2007 den Schritt, den Gewerbesteuerhebesatz 
            zu senken,  erneut zu überprüfen und  stellt zu diesem Zweck 
            folgende Fragen:  
            
              - Wie viele 
              Unternehmen haben sich seit der Senkung des 
              Gewerbesteuerhebesatzes in Rüsselsheim neu angesiedelt?
 
              - Wie viele 
              Unternehmen haben in dem gleichen Zeitraum Rüsselsheim verlassen? 
 
              - Wurde im Sinne 
              einer Evaluation der Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes überprüft, ob Neuansiedlungen unmittelbar durch die Senkung des 
              Gewerbesteuerhebesatzes motiviert waren? 
 
              - Auf welchen 
              Betrag beziffert sich der Anteil des städtischen Defizits, der auf 
              die Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes zurückzuführen ist? 
 
              - Inwieweit 
              würde eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes Unternehmen real 
              belasten, d.h. in welchem Umfang werden Gewerbesteuern auf die 
              Einkommenssteuer angerechnet? 
 
             
              
              
              
              
            
              
                
               | 
              |