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               Antrag der Fraktion Die Linke/Liste Solidarität vom 24.05.2007: 
              Betrifft:    Mindestlohn 
              Der  Stadtverordnetenversammlung beschließt:  
                 
  Der Magistrat der Stadt  Rüsselsheim wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass weder bei der  Stadtverwaltung noch bei Unternehmen, an denen die Stadt Rüsselsheim beteiligt  ist, Löhne gezahlt werden, die weniger als 7,50 Euro/Stunde betragen. 
   
  Der Magistrat der Stadt  Rüsselsheim wird beauftragt, künftig bei einer freihändigen Vergabe Aufträge  nur an Firmen zu vergeben, bei denen die Löhne 7,50 Euro/Stunde nicht  unterschreiten. Bei Aufträgen, die über ein Ausschreibungsverfahren vergeben  werden, sind die Ausschreibungen so zu gestalten, dass das Unterschreiten eines  Stundenlohns von 7,50 Euro/Stunde auch bei eventuellen Subunternehmen  ausgeschlossen ist. 
   
  Begründung: 
  Bundesweit arbeiten rund 2,5  Millionen Menschen für Armutslöhne. Das heißt, sie verdienen weniger als die Hälfte  des durchschnittlichen Arbeitsentgelts. 6,5 Millionen Menschen arbeiten zu Niedriglöhnen,  bekommen somit weniger als 75% des Durchschnitts. Auch in Rüsselsheim liegt das  Nettoeinkommen von 31% der Bevölkerung nach dem Sozialdatenreport der Stadt  unter 900 Euro im Monat, also unterhalb der Armutsgrenze. 
   
  Die sozialen Auswirkungen  dieses Missstands sind in allen Bereichen zu spüren. Wenn die Menschen von ihrer  Lohnarbeit nicht mehr leben können, ist es auch auf kommunaler Ebene an der  Zeit, mit sozial vorbildlichen Maßnahmen gegenzusteuern. Dies sollte möglich  sein, da ja sowohl die SPD als auch die Christlich Demokratische  Arbeitnehmerschaft (CDA) zur Zeit eine Kampagne für den Mindestlohn  durchführen. Auch Gewerkschaften, wie z.B. ver.di und  Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordern die Einführung eines gesetzlichen  Mindestlohns von 7,50 Euro.  
   
  Dabei ist uns klar, dass erst ein Mindestlohn von 8  – 9 Euro pro Stunde wirklich angemessen ist. Allerdings ist der Grundgedanke  eines Mindestlohnes unverzichtbar, um der unsäglichen Praxis der Niedriglöhne  ein Ende zu bereiten.  
  Die Erfahrungen mit Mindestlöhnen  in unseren europäischen Nachbarländern zeigen, dass auf diese Weise  Sozialdumping verhindert werden kann und die gewerkschaftliche Vertretung von  ArbeitnehmerInnen sowie die Binnenwirtschaft gestärkt werden. Auch Klein- und  Mittelunternehmen profitieren von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns,  da ein Wettlauf um Aufträge durch Lohnsenkung verhindert wird. Die Mindestlöhne  ermöglichen den Einstieg in ein existenzsicherndes Auskommen und eröffnen die  Aussichten auf ein Leben in Würde. Darüber hinaus helfen Mindestlöhne am  gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. 
   
  Die Stadt Rüsselsheim als  mittelbare und unmittelbare Arbeitgeberin ist in der Pflicht, in ihrem Zuständigkeitsbereich  eine Vorreiterrolle zu übernehmen.  
   
  Für die Fraktion „Die  Linke/Liste Solidarität“  
              Karl-Heinz Schneckenberger  (Fraktionsvorsitzender)  
                
                Presseerklärung "Vorbild gegen Armutslöhne"  
                
                
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