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               Antrag vom 05.11.2012:  
              Ergänzungsantrag zu DS 170/11-16 
              Neukonzeption Rüsselsheimer Friedhöfe  
              Die Stadt Rüsselsheim stellt für tot-,  fehlgeborene und medizinisch-indiziert abgetriebene Kinder eine Grabstätte zur Verfügung,  in der die betroffenen Kinder kostenlos im Rahmen einer Gemeinschaftsbeisetzung  erdbestattet und/oder nach gemeinschaftlicher Einäscherung in einer Urne  beigesetzt werden. Die Häufigkeit der Beisetzung/en richtet sich nach dem  Bedarf (ein- bis dreimal jährlich).  
              Begründung:  
              Die Bestattungspflicht für tot-,  fehlgeborene und abgetriebene Kinder besteht erst ab einem Gewicht von 500  Gramm oder nach Ablauf des 6. Schwangerschaftsmonats.  
               In Rüsselsheim können  nicht-bestattungspflichtige Kinder beigesetzt werden, allerdings fallen dafür  hohe Gebühren an, die viele Eltern abschrecken und/oder es sich nicht leisten  können.  
              Allen betroffenen Eltern soll die  Möglichkeit einer würdevollen Bestattung, ein Ort des Abschiednehmens und der  Trauer ermöglicht werden.  
              Wir verweisen auf die Angebote und  Erfahrungen anderer Städte, die bereits seit längerer Zeit Gräberfelder für  ungeborene Kinder bereitstellen (sh. Anlagen), hier insbesondere Kassel.  
                
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