| 
               Antrag vom 04.03.2013: 
                   
                zur Behandlung im HuFA und der Stadtverordnetenversammlung 
                (in der Runde Februar/März 2013) 
                
              Restbetrag Fehlsubventionierungsabgabe für Soziale Wohnraumförderung verwenden 
               Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt: 
               Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenver-sammlung eine Vorlage zur Verwendung des Restbetrags aus der Fehlsubventionierungsabgabe von EUR 459.123,27 (vgl. DS 217/11-16) für Zwecke im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus 
                (Wohnungsbindungsgesetz / Wohnraumförderungsgesetz) vorzulegen. Dabei sollten vorrangig auslaufende Belegungsrechte für solche Wohnungsgrößen verlängert bzw. neu erworben werden, für die der Bedarf am größten ist. 
              Begründung: 
  Auch nachdem das Hessische Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen außer Kraft gesetzt wurde und damit die Zweckbindung des Aufkommens entfiel, ist es mehr als angemessen, die Tilgungsrückflüsse entsprechend 
  den Intentionen des Gesetzes für Maßnahmen der Sozialen Wohnraumförderung zu 
                verwenden. 
                Es gibt eine große Warteliste für Sozialwohnungen. Der Mangel an Sozialwohnungen 
                kann durch die vorgeschlagene Verwendung der Gelder aus der 
                Fehlsubventionierungsabgabe wenigstens zu einem kleinen Teil (Wohnrechte für ca. 
                1.700 qm) behoben werden. 
                
                
                
                
                
             |