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               Anträge der Wahlinitiative  
  Die Linke/Liste Solidarität  
zum Haushalt 2014 
              ************************************ 
               1.    Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit 
              2. 
                   Kosten des Stadtmarketings 
              3.    Kosten für touristische Zwecke 
              4.    Kosten der Stadtführungen 
              5. 
                   Personalaufwendungen  
                      Öffentlichkeitsarbeit/Gesamtmarketing 
              6.   Fachstelle Soziales - Begleitender  Antrag zum       Haushaltsplanentwurf 2014 
              7.    Rüsselsheim  2020 
       (Produktbereich 09, Produkt 090161540)  
              8.    Kultursteuerung 
       (Produktbereich 04, Produkt 04003000)  
              9.   Kultursteuerung, Personal- /   
                      Versorgungsaufwendungen 
       (Produktbereich 04, Produkt 04003000)  
              10. 
                Planungskosten  Opel-Altwerksflächen (Phase II) 
                       Produktbereich 09, Produkt 090161000        Stadtplanung, Pos. 6776500  
                              11. Prozessbegleitung Opel-Forum 
      Produktbereich 09, Produkt 090161000       Stadtplanung, Pos. 6776600  
              12. Maßnahmen der Stadtentwicklung  
              13. Zuschuss Standortmarketinggesellschaft 
              14. Zuschuss City Marketingverein 
               15. Beratungskosten, Gutachten Magistrat 
              16.  Beratungskosten, Gutachten Rechnungsprüfungsamt 
              17. Beratungskosten, Gutachten Kämmerei 
              18. Beratungskosten, Gutachten Gebäudewirtschaft 
              19. Beratungskosten, Gutachten Bauen und Wohnen 
              20. Beratungskosten, Gutachten Abwasserbeseitigung 
              21. Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer A 
              22. Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer B 
              23.  Fraktionsfördermittel 
               24. Reparatur Lachebad 
              25. Personalaufwendungen Protokoll,         Städtepartnerschaften 
              26. Werbung Protokoll, Städtepartnerschaften 
              27. Maßnahmen Jugendarbeitslosigkeit 
              28. 
              Personalaufwendungen pauschal (2. Fortschreibung) 
              29. Hundesteuererlass - Begleitender  Antrag zum       Haushaltsplanentwurf 2014 
              30. Gemeindestraßen-Sanierung der Walter-Flex-Str.- 
                     3.BA-4.BA-5.BA (HH-Stelle 12016300AG,       12016300BV,   12016300BW) 
              31.  Gemeindestraßen-Ausbau Kreuzungsbereich  
                   Stahlstr./A.-Opel-Str./Hessenring  
     (HH-Stelle 12016300CG) 
              32. Gemeindestraßen-Diverse kleinere Um-Aus-und        Neubauten (HH-Stelle 12016300AA) 
              33. Gemeindestraßen - Erweiterung Radwegenetz  
                     allgemein (HH-Stelle 12016300AC)  
              34. Gründung einer  neuen Mittelstufenschule  
              ************************************ 
                Presseerklärung vom 07.03.2014: 
                   Haushaltsanträge  Linke/Liste Solidarität 
              ************************************ 
               
  1. Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102400 die „Aufwendungen  für Öffentlichkeitsarbeit“ (Position 6861000) auf 40.000 €  festgesetzt. Der eingesparte Differenzbetrag  wird zu gleichen Teilen für Aufwendungen im Fachbereich Jugend und Soziales, Produkt  060040700, in der Verwaltung Soziale Dienste und finanzielle Hilfen, Produkt  060040710 sowie für die personelle Verstärkung der Fachstelle Soziales zur  verbesserten Koordinierung von Armutsprävention und Armutsbekämpfung  eingesetzt. 
              Begründung:  
              Die  „Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit“ sind wie die Personalaufwendungen der  Produkte „Öffentlichkeitsarbeit/Marketing“ überhöht. Das beste Marketing für  Rüsselsheim ist eine gute städtische Angebotslage in den Bereichen Bildung,  Kultur, Sport und Soziales, die beantragte Verlagerung der Aufwendungen kommt  dem zugute.  
                
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                  2. 
                Kosten des Stadtmarketings 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102450 „Stabsstelle  Stadtmarketing"  die Kosten des Marketings  (Position 6861250)  auf 130.000 €  festgesetzt. 
              Begründung:  
              Die  Kosten für Stadtmarketing sind überhöht. Das beste Marketing für Rüsselsheim  ist eine gute städtische Angebotslage in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport  und Soziales, die Einsparungen kommen dem zugute. 
  Die  Reduzierungen ergeben sich außerdem durch den Antrag zur Festsetzung der  Personalaufwendungen für die Produkte Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing  auf den Stand von 2012. 
                
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                3. Kosten für touristische Zwecke 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102450 „Stabsstelle  Stadtmarketing"  die Kosten für  „Information u. Präsentation f. touristische Zwecke (Position 6863000)  auf 15.000 € festgesetzt. 
              Begründung:  
              Die hier eingesparten 8.000 Euro werden  gezielt für Konzeptentwicklung und Durchführung alternativer Stadtführungen  eingesetzt (siehe Antrag zu Position 6861500).  
                
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                4. Kosten der Stadtführungen 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               In den Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102400  „Öffentlichkeitsarbeit/Gesamtmarketing" für Position 6861500 („Kosten der  Stadtführung“)  8.000,- € für die  folgenden Maßnahmen eingestellt. 
              
                - Entwicklung       von Konzepten für eine Intensivierung der Vermittlung der Rüsselsheimer       Stadt- und Zeitgeschichte durch regelmäßig angebotene Stadtführungen.       Besonders berücksichtigt werden die Aspekte Stadtarchitektur, Festung, jüdisches       Leben und Verfolgung, Antifaschismus, Stolpersteine, Opel Altwerk und Geschichte       der Industrialisierung . 
 
  Die Fortbildung der Stadtführer/innen ist sicher zu stellen. 
                - Ab       dem dritten Quartal 2014 werden Führungen wöchentlich angeboten und bei       Bedarf durchgeführt.
 
                - In       die Konzipierung der Führungen sind Initiativen wie die       Stolperstein-Initiative, die „Initiative gegen Rechtsextremismus, für       Menschlichkeit und Toleranz“ und die Stiftung Alte Synagoge einzubeziehen.
 
               
              Begründung:  
              Rüsselsheim  befindet sich mit der Aufarbeitung seiner Geschichte auf einem guten Weg. Dies  wird durch die Intensivierung der Stadtführungen erfahrbar („ergehbar“) gemacht.  Damit wird die Werbung für Rüsselsheim gestärkt und eine Auseinandersetzung mit  der Stadtgeschichte angeboten. 
                
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                  5. 
                Personalaufwendungen Öffentlichkeitsarbeit/Gesamtmarketing 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, in der Summe der Produktgruppen  010102400 und 010102450 die Personalaufwendungen auf den Stand von 2012, 250.200  €, zuzüglich der feststehenden tariflichen Erhöhungen festgesetzt. Die  Aufteilung der Personalaufwendungen und der sich daraus ergebenden  Versorgungsaufwendungen auf die beiden Produktgruppen erfolgt etwa entsprechend  dem in der 2. Fortschreibung vorgegebenen Verhältnis von 45,23 zu 54,77. 
               Der  eingesparte Differenzbetrag wird zu etwa gleichen Teilen für  Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen im Fachbereich Jugend und  Soziales, Produkt 060040700, in der Verwaltung Soziale Dienste und finanzielle  Hilfen, Produkt 060040710 sowie für die personelle Verstärkung der Fachstelle  Soziales zur verbesserten Koordinierung von Armutsprävention und  Armutsbekämpfung eingesetzt.  
              Begründung:  
              Die  Kosten für Stadtmarketing sind überhöht. Das beste Marketing für Rüsselsheim  ist eine gute städtische Angebotslage in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport  und Soziales, die Verlagerung der Personalaufwendungen kommen dem zugute. Hierbei  wird davon ausgegangen, dass dies zusätzlich zur baldigen Wiederbesetzung der  bisher existierende Fachstelle, die durch die Verwendung der bisherigen  Stelleninhaberin als Leiterin des Fachbereichs Jugend und Soziales vakant  wurde, geschieht. 
  Die  Erhöhung der Personalaufwendungen hing im Wesentlichen mit der Stilllegung der  STEG zusammen und der damit verbundenen Absicht des Magistrates dem  festangestellten Personal ein angemessenes Beschäftigungsverhältnis bei der  Stadt anzubieten. Da der Magistrat die Stilllegung der STEG damit begründete,  dass ein großer Teil der Arbeiten abgearbeitet worden sind und künftig  entfallen, dass zukünftig Fachabteilungen des Rathauses Aufgaben übernehmen,  dass durch die Integration des Marketings in die Stadtverwaltung Optimierungen  und Einsparungen auftreten, und dass die STEG bis auf weiteres kein aktives  Geschäft mehr betreibt, ist nach neuen Einsatzorten in der Stadtverwaltung für  die ehemaligen Beschäftigten der STEG zu suchen. Die ehemaligen Beschäftigten  werden im Sinne eines offensiven sozialen Stadtmarketings zu einer Optimierung  der Dienstleistungen im Fachbereich Jugend und Soziales, in der Verwaltung  Soziale Dienste und finanzielle Hilfen und bei der Armutsprävention eingesetzt. 
                
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                6. Fachstelle Soziales - Begleitender  Antrag zum     Haushaltsplanentwurf 2014 
              Die Fachstelle Soziales wird umgehend ausgeschrieben und wieder  besetzt. 
              Begründung: 
              Die Arbeit der Fachstelle Soziales ist für Rüsselsheim unverzichtbar. 
  Eine Vielzahl sozialer Probleme stehen in Rüsselsheim zur Lösung an.  Eine Absprache und Verknüpfung der Arbeit kommunaler Stellen, karitativer  Einrichtungen und Initiativen ist notwendig, sinnvoll und ökonomisch angesagt.  Insbesondere bei der Frage der Armutsprävention werden mit dieser Stelle hohe  Erwartungen verknüpft, da in Rüsselsheim nach vorsichtiger Schätzung davon ausgegangen  werden kann, dass ca. ein Viertel aller Kinder an oder unter der Armutsgrenze  leben. 
                
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                7. Rüsselsheim  2020 
    (Produktbereich 09, Produkt 090161540) 
              Der Ansatz von 187.500 € (urspr. HH-Ansatz)  bzw. 50.000 € (2. Fortschreibung) wird gestrichen. 
              Begründung: 
              Das auf der Rürup-Studie „Rüsselsheim 2020“  aufsetzende „Stadtentwicklungsprogramm“ dient in keiner Weise der Entwicklung  von Rüsselsheim zu einer selbstbewussten, sozialen, ökologischen und  demokratischen Stadt. Die bisher angegangenen Maßnahmen zeigen vielmehr, dass  sich die Stadt immer erpressbarer für potentielle „Investoren“ macht. Das in  der Produktbeschreibung angegebene Ziel „Entwicklung zu einem diversifizierten,  innovativen Standort mit Schwerpunkt Automobilbranche“ ist darüber hinaus nicht  geeignet, der dringend notwendigen ökologischen Wende auch in Rüsselsheim  Vorrang zu geben. Die Studie wird im Gegenteil als Vorlage zum Abbau von  sozialen und kulturellen Leistungen genutzt. 
                
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                8. Kultursteuerung 
                    (Produktbereich 04, Produkt 04003000)  
              Der Ansatz von 50.000 € für Position 6994265  (Umsetzung Handlungsschwerpunkt „Freizeit, Kultur und Bildung qualifizieren“) wird  gestrichen. 
              Begründung: 
              Hier wird eine Umfirmierung von Geldern für  das Programm „Rüsselsheim 2020“ versucht. 
  Es ist nicht ersichtlich, wofür diese Gelder verwendet  werden sollen. Die Formulierungen in der Studie „Rüsselsheim 2020“ zu den  Aufgabenfeldern des angegebenen Handlungsschwerpunkts sind vage, phrasenhaft,  redundant und zum Teil obsolet. 
                Auf dieser Basis kann die  Stadtverordnetenversammlung keine Ausgaben verantworten.  
                 
                
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                9. Kultursteuerung, Personal-/Versorgungsaufwendungen 
                  (Produktbereich 04, Produkt 04003000)  
              Der Ansatz von 69.200 € für Position 6201000 (Personal-  und Versorgungsaufwendungen) wird gestrichen. 
              Begründung: 
              Hier soll ohne vorherige Befassung der Stadtverordnetenversammlung  in der Sache offenbar die Schaffung einer Organisationseinheit Kultursteuerung  finanziell abgesichert werden. Dieses Vorgehen ist inakzeptabel. Stattdessen  wäre eine verbesserte Kooperation und eine Kommunikationsoptimierung zwischen  dem zuständigen Dezernenten und der Leitung des Eigenbetriebs K123 sinnvoll und  notwendig. 
                
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                    10.              Planungskosten  Opel-Altwerksflächen (Phase II) 
                    Produktbereich 09, Produkt 090161000       Stadtplanung, Pos. 6776500  
              Der Ansatz von 50.000 € (2. Fortschreibung) wird  gestrichen. 
              Begründung: 
              Nachdem mit Bürgerbeteiligung und  Ideenwettbewerben ein neues Nutzungskonzept für die Opel-Altwerksflächen  erarbeitet worden sein wird, können für diese Position erneut Mittel  eingestellt werden. 
                
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                11. Prozessbegleitung Opel-Forum 
                    Produktbereich 09, Produkt 090161000       Stadtplanung, Pos. 6776600  
              Der Ansatz von 300.000 € wird gestrichen. 
              Begründung: 
              Für das zu stoppende Projekt eines  Einkaufszentrums unter der Bezeichnung „Opel-Forum“ ist keine Prozessbegleitung  notwendig. 
                
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                  12. Maßnahmen der Stadtentwicklung 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 15,   Produkt  150179100  (Wirtschaftsförderung, hier: Pos. 69940600 Maßnahmen der Stadtentwicklung) 
                der  Ansatz von 100.000 € auf 10.000 € reduziert 
              Begründung:  
              Der  Posten wird nicht weiter qualifiziert. Für Maßnahmen, deren Erfolg nur  behauptet aber nie bewiesen wird, braucht die Stadt nicht derartig hohe Summen  einzustellen. 
  Wer  glaubt Wirtschaftsansiedlung herbeireden zu können, hat offensichtlich das  Vertrauen in die Marktkräfte verloren: denn dahin, wo gute Geschäfte zu machen  sind, finden die Unternehmen schon immer von alleine.  
                
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                13. 
              Zuschuss Standortmarketinggesellschaft 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 15,   Produkt 150179100 (Wirtschaftsförderung, hier: Pos. 7128650 Zuschuss an  die Standortmarketinggesellschaft ) der Ansatz von 40.000 € gestrichen. 
              Begründung:  
              Diese  Gesellschaft erbringt keinen erkennbaren Nutzen für die Rüsselsheimer  Bürgerinnen und Bürger.  
                
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                  14. Zuschuss City Marketingverein 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 15, Produkt 150179100  (Wirtschaftsförderung, hier: Pos. 7128720 Zuschuss für City Marketingverein )  der Ansatz von 24.250 € auf 5.000 € reduziert. 
              Begründung:  
              Werbung  für ihre Unternehmen ist Sache der Privatwirtschaft selbst. 
  Angesichts  der Finanzsituation der Stadt Rüsselsheim ist ein Förderbetrag von  5.000.- € mehr als angemessen.  
                
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                  15. Beratungskosten, Gutachten Magistrat 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 01,   Produkt 010100030 (Magistrat), für die Position 6774000 (Beratungskosten,  Gutachten) der Ansatz von  
                50.000.-  € auf 20.000.- € reduziert. 
              Begründung:  
              Nur  in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um  Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits  vorgesehene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen ist es  selbstverständlich Aufgabe von Magistratsmitgliedern, sich Sachkenntnis  selbstständig zu erwerben. 
                
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                  16. Beratungskosten, Gutachten Rechnungsprüfungsamt 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:   
               Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 01,   Produkt 010101000 (Rechnungsprüfungsamt), für die Position 6774000 (Beratungskosten,  Gutachten) der Ansatz von 30.000.- € auf 10.000.- € reduziert. 
              Begründung:  
              Nur  in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um  Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits  vorgesehene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen gehen wir  davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamts  so geschult sind, dass sie die Aufgaben ohne externe Beratung und Gutachten  erfüllen können. 
                
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              17. Beratungskosten, Gutachten Kämmerei 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:   
               Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 01,   Produkt 010103100 (Stadtkämmerei) für die Position 6774000 (Beratungskosten,  Gutachten) der Ansatz von 20.000.- € auf 10.000.- € reduziert. 
              Begründung:  
              Nur  in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um  Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits  vorgesehene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen gehen wir  davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkämmerei so  geschult sind, dass sie die Aufgaben ohne externe Beratung und Gutachten  erfüllen können. Der von uns vorgesehene Betrag entspricht im übrigen dem  Rechnungsergebnis von 2012. 
                
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                18. Beratungskosten, Gutachten Gebäudewirtschaft 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:   
               Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 01,   Produkt 010160050 (Gebäudewirtschaft) für die Position 6774000 (Beratungskosten,  Gutachten) der Ansatz von 33.000.- € auf 10.000.- € reduziert. 
              Begründung:  
              Nur  in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um  Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits  vorgesehene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen gehen wir  davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gebäudewirtschaft so  geschult sind, dass sie die Aufgaben ohne externe Beratung und Gutachten  erfüllen können. Der von uns vorgesehene Betrag entspricht im übrigen dem  Rechnungsergebnis von 2012. 
                
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                19. Beratungskosten, Gutachten Bauen und Wohnen 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 10,   Produkt 100188200 (unbebautes Grundvermögen) für die Position 6774000 (Beratungskosten,  Gutachten) der Ansatz von 20.000.- € auf 13.000.- € reduziert. 
              Begründung:  
              Wir  gehen wir davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches so  geschult und kompetent sind, dass sie die Aufgaben mit dem gleichen Ausmaß  an  externer Beratung und Gutachten  erfüllen können wie in 2012. 
              
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                  20. Beratungskosten, Gutachten Abwasserbeseitigung 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 110170000,  Produkt 110170000 (Abwasserbeseitigung) für  die Position 6774000 (Beratungskosten, Gutachten) der Ansatz von 20.000.- € auf  10.000.- € reduziert. 
              Begründung:  
              Wir  gehen wir davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches so  geschult und kompetent sind, dass sie die Aufgaben mit dem leicht erhöhten  Ausmaß an  externer Beratung und  Gutachten erfüllen können wie in 2012. 
                
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                21. Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer A 
              Der Hebesatz der Grundsteuer A wird auf 430 v.H. festgesetzt. 
              Begründung:   
               Damit wird der bisher geltende Hebesatz gemäß der  kumulierten Inflationsrate von 1999 bis 2013 angehoben.  
                Im Haushaltsentwurf des Magistrats wird  behauptet, die Anhebung auf 680 v.H. resultiere aus der Teilnahme am kommunalen  Schutzschirm und den entsprechenden Vertragsunterlagen. Selbst dort ist  allerdings nur eine Anhebung auf 500 v.H. vorgeschlagen. 
                Das durch eine verfehlte Steuergesetzgebung und  einen ungenügenden Finanzausgleich verursachte Defizit vieler kommunaler  Haushalte darf nicht durch eine beträchtliche zusätzliche Belastung auch bei  Menschen mit kleinen Einkommen, wie sie durch die Verdoppelung der Grundsteuer  A verursacht würde, kompensiert werden.  
                Die bisher nur auf einer Sondersituation in 2012  beruhende einmalige Landeszuweisung gemäß der Finanzkraftgarantie von ca. 9 Millionen  Euro ist gemäß hessischer Verfassung, Artikel 137 (5), durch das Land zu verstetigen.  Damit würde wenigstens partiell  zu einem  tatsächlichen kommunalen Finanzausgleich beigetragen. Wie auch  Schüllermann&Partner festgestellt haben, hatte Rüsselsheim mindestens in  den letzten zehn Jahren Deckungsmittel um 20 Millionen unter dem Durchschnitt  der anderen hessischen Sonderstatusstädte (auf Basis der Pro-Kopf-Werte). 
                
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                22. Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer B 
              Der Hebesatz der Grundsteuer B wird auf 425 v.H. festgesetzt. 
              Begründung:   
               Damit wird der von 2011 bis 2012 geltende  Hebesatz gemäß der kumulierten Inflationsrate von 2011 bis 2013 angehoben. Die  2013 beschlossene Verdoppelung des Hebesatzes wird hiermit rückgängig gemacht.  
                Das durch eine verfehlte Steuergesetzgebung und  einen ungenügenden Finanzausgleich verursachte Defizit vieler kommunaler  Haushalte darf nicht durch eine erhebliche zusätzliche Belastung auch bei  Menschen mit kleinen Einkommen, wie sie durch die Verdoppelung der Grundsteuer  B verursacht wurde, kompensiert werden.  
                Die bisher nur auf einer Sondersituation in 2012  beruhende einmalige Landeszuweisung gemäß der Finanzkraftgarantie von ca. 9 Mio  Euro ist gemäß hessischer Verfassung, Artikel 137 (5), durch das Land zu  verstetigen. Damit würde wenigstens partiell   zu einem tatsächlichen kommunalen Finanzausgleich beigetragen. Wie auch  Schüllermann&Partner festgestellt haben, hatte Rüsselsheim mindestens in  den letzten zehn Jahren Deckungsmittel um 20 Millionen unter dem Durchschnitt  der anderen hessischen Sonderstatusstädte (auf Basis der Pro-Kopf-Werte). 
                
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                  23. Fraktionsfördermittel 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, Produkt 010100000 (Stadtverordnetenversammlung)  die Gelder zur „Förderung der Fraktionsarbeit“ (Position 6860200) auf 88.889 €  festgesetzt.  
              Begründung:  
              Die  neue Summe entspricht einer Kürzung der geplanten 100.000 € um ein Neuntel. Dies  ist logisch, da in diesem Jahr statt wie bisher üblich neun (9) nur acht (8)  Stadtverordnetenversammlungen und Ausschussrunden stattfinden werden.  
               
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                24. Reparatur Lachebad 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 08, Produkt 080157000 (Freizeitbad an  der Lache) für die notwendigsten Reparaturmaßnahmen zur Wiedereröffnung des  Hallenbades (25 m – Becken und Lehrschwimmbecken, ohne die Teile Erlebnisbad  und Sauna) 1.100.000 Euro bereitgestellt.  
              Begründung:  
              Das  Hallenbad ist ein wesentlicher Teil der kommunalen Infrastruktur. Sowohl die  schwimmsporttreibenden Vereine, das Schulschwimmen und das Schwimmenlernen  allgemein, die gesundheitliche Prävention als auch der Freizeitspaß der  Bevölkerung leiden bereits zu lange unter der fast einjährigen Schließung. Eine  ganzjährige Schwimmmöglichkeit in Rüsselsheim ist für alle diese Bereiche  erforderlich. 
                
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                25. Personalaufwendungen Protokoll,         Städtepartnerschaften 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102060 die  Personalaufwendungen auf den Stand von 2013, 126.300 €, zuzüglich der  feststehenden tariflichen Erhöhungen festgesetzt. Entsprechend wird der Ansatz  für die Versorgungsaufwendungen angepasst. 
                Der  eingesparte Differenzbetrag wird zu etwa gleichen Teilen für  Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen im Fachbereich Jugend und  Soziales, Produkt 060040700, in der Verwaltung Soziale Dienste und finanzielle  Hilfen, Produkt 060040710 sowie für die personelle Verstärkung der Fachstelle  Soziales zur verbesserten Koordinierung von Armutsprävention und Armutsbekämpfung  eingesetzt.  
              Begründung:  
              Für  die Verdoppelung der Personalaufwendungen (gegenüber 2012 sogar eine Steigerung  um fast 150%) in diesem Bereich ist keinerlei Grund zu erkennen und wurde im  Vorfeld keinerlei Begründung gegeben. Vermutlich soll hier Personal geparkt  werden, das der Oberbürgermeister nicht mehr in anderen Bereichen ausweisen,  aber trotzdem noch zur Verfügung haben will. 
                
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                  26. Werbung Protokoll, Städtepartnerschaften 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102060 die Aufwendungen  für Informationsmaterial, Werbung (Position 6864000) gestrichen. Der eingesparte  Betrag wird zu etwa gleichen Teilen für Aufwendungen im Fachbereich Jugend und  Soziales, Produkt 060040700, in der Verwaltung Soziale Dienste und finanzielle  Hilfen, Produkt 060040710 sowie für die Arbeit der Fachstelle Soziales zur  verbesserten Koordinierung von Armutsprävention und Armutsbekämpfung eingesetzt.  
              Begründung:  
              Da  gemäß einem weiteren Antrag unserer Fraktion die Personalverschiebung vom  Produkt Öffentlichkeitsarbeit in das Produkt Protokoll unterbunden wird, ist  auch eine Mitnahme von „Informationsmaterial, Werbung“ überflüssig. Diese  Gelder sind in den von uns angegebenen Produkten wesentlich sinnvoller  angelegt. 
                
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              27. Maßnahmen Jugendarbeitslosigkeit 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
  Im Haushalt 2014 werden im Produktbereich 06, Produkt 060646800 „Sonstige  Einrichtungen der Jugendhilfe"  die Kosten  für „Maßnahmen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit (Position 7299400)  auf 137.000 € festgesetzt. 
              Begründung:  
              Die  in der 2. Fortschreibung angegebene Kürzung um fast 15 Prozent wird nicht  sachlich begründet. Eine „konsolidierungsbedingte Anpassung“ ist gerade bei einer  Aufgabe wie der Senkung der Jugendarbeitslosigkeit nicht zu akzeptieren. Genau  so wenig zu akzeptieren ist, dass durch die Einbringung solcher Änderungen nach  der 1. Lesung des Haushaltsentwurfs eine klärende Nachfrage vor Ende der  Antragsfrist nicht mehr möglich ist. 
                
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                28. 
              Personalaufwendungen pauschal (2. Fortschreibung) 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 wird die in der 2. Fortschreibung des Haushaltsentwurfs als  Position 1 angegebene Reduzierung von Personal- und Versorgungsaufwendungen für  „Diverse Teilhaushalte“ nicht wirksam.  
              Begründung:  
              Eine solche Reduktion über  nicht spezifizierte „Diverse Teilhaushalte“ ist nicht zu verantworten. Die  Stadtverordnetenversammlung wird auf diese Weise eines wesentlichen Teils ihres  Haushaltsentscheidungsrechts beraubt  
                
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                29. Hundesteuererlass - Begleitender  Antrag zum       Haushaltsplanentwurf 2014       
               
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
              Rüsselsheimer Steuerpflichtigen, die Hundesteuer bezahlen müssen, wird auf  Antrag die fällige Hundesteuer erlassen, falls sie einen aktuellen  Berechtigungs-Ausweis der Stadt Rüsselsheim vorlegen können 
              Begründung:  
              Für  Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen  nach ALG II, Sozialgeld oder ergänzenden Leistungen, für Rentnerinnen und  Rentner, die mit der Grundsicherung auskommen müssen, bedeutet die Zahlung von  Hundesteuer eine erhebliche finanzielle Belastung. 
  Da  sich gerade für Ältere und Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind,  ein Hund sehr positiv auf Gesundheit, soziale Kontakte und gesellschaftliche  Integration auswirkt, sollte in diesen Fällen auf die Eintreibung der  Hundesteuer verzichtet werden. 
  Durch  die Kopplung an den Berechtigungs-Ausweis entfällt ein zusätzlicher  Prüfungsaufwand. 
  Da  die Kosten für Tierhaltung in den Regelsätzen keine Berücksichtigung finden,  sehen sich immer mehr Menschen gezwungen, aus finanzieller Not heraus ihr Tier  ins Tierheim zu verbringen. Die Tierheime klagen zunehmend über völlige Aus-  und Überlastung. 
  Ein  Erlass der Hundesteuer könnte sich positiv auf die angespannte Situation in den  Tierheimen auswirken. 
                
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                30. Gemeindestraßen-Sanierung der Walter-Flex-Str.- 
                     3.BA-4.BA-5.BA (HH-Stelle 12016300AG,       12016300BV,   12016300BW) 
               
              Der Ausbau der Walter-Flex-Str., 3. – 5. Bauabschnitt, wird auf 2017ff  verschoben. 
              Begründung: 
              Der dringlichste Teil der Walter-Flex-Str. (1.u.2.BA) ist umgebaut und  saniert. 
  Die weiteren Abschnitte finden sich, wie so viele Rüsselsheimer  Straßen, in keinem guten Zustand. In Anbetracht der finanziellen Situation ist  ein umfassender Umbau zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht vertretbar. Vielmehr  sollte der Schwerpunkt der Arbeiten am Straßennetz auf der Sanierung der am  stärksten sanierungsbedürftigen Straßen liegen. 
                
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                31.  Gemeindestraßen-Ausbau Kreuzungsbereich  
                   Stahlstr./A.-Opel-Str./Hessenring  
     (HH-Stelle 12016300CG) 
              Der Ausbau des Kreuzungsbereiches Stahlstr./Adam-Opel-Str./Hessenring  unterbleibt. 
              Begründung: 
    
                Die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches ist zum jetzigen Zeitpunkt  nicht notwendig und finanziell nicht akzeptabel. 
                Vielmehr sollte der Schwerpunkt der Arbeiten am Straßennetz auf der  Sanierung der am stärksten geschädigten Straßen liegen. 
                
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              32. Gemeindestraßen-Diverse kleinere Um-Aus-und       Neubauten (HH-Stelle 12016300AA) 
              Der Ansatz von 290 000 € wird auf den Ansatz der Vorjahre  
              (200 000 €)  reduziert. 
              Begründung: 
    
  Die Erhöhung des HH-Ansatzes ist in der finanziellen Situation der  Stadt weder angemessen noch begründet. 
  Vielmehr sollte der Schwerpunkt der Arbeiten am Straßennetz auf der  Sanierung der am stärksten geschädigten Straßen liegen. 
                
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                33. Gemeindestraßen -              Erweiterung Radwegenetz  
                     allgemein (HH-Stelle 12016300AC)   
              Die vorgesehenen Mittel werden  auf 50.000 € erhöht. 
              Begründung: 
              Damit wird eine beschleunigte  Verbesserung des Radwegenetzes in 2014 ermöglicht. 
                
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                34. Gründung einer  neuen Mittelstufenschule   
               Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die  Planungsgruppe und die Prozessbegleitung zur Gründung einer  neuen Mittelstufenschule den Betrag von 30.000 Euro zur Verfügung zu stellen.  
              Begründung:  
              Die  Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen eine neue Mittelstufenschule in Rüsselsheim zu gründen, die die  bisherigen Schulen Parkschule und Friedrich-Ebert-Schule ersetzen soll. Um  diesen Prozess erfolgreich planen, durchführen und  begleiten zu können muss eine Planungsgruppe gegründet werden,  deren Mitglieder für ihre Arbeit entlastet und deren laufende Ausgaben  gesichert sein müssen. Daher ist im Vorgriff auf die Neugründung ein  Haushaltstitel für die neue Schule zu schaffen der auskömmlich  ausgestattet werden muss.  
                Da es sich um  eine Neugründung und nicht um eine Schulzusammenführung handelt, können die  anfallenden Kosten nicht aus den Budgets von Park- und Ebertschule beglichen  werden, da die in diesen Budgets ausgewiesenen Mittel für den  laufenden Betrieb der bestehenden Schulen  zugewiesen sind.  
                
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