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               Antrag vom 11.03.2014:    
              Zur Behandlung im HuFA und der SVV am  10.4.2014 
              Stadtpolizei in Rüsselsheim 
              Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren mit großer Mehrheit  gefassten Beschluss von 2007, neben der Landespolizei keinen polizeiähnlichen  Ordnungsdienst in Rüsselsheim einzuführen. 
  Die Stadtverordnetenversammlung fordert den OB Burghardt auf, die  Einrichtung einer sog. Stadtpolizei in Rüsselsheim zu unterlassen. 
                Die drei derzeit unbesetzten Stellen des Ordnungsamtes werden wieder  mit HilfspolizistenInnen besetzt. 
              Begründung: 
  Die SVV hat 2007 mit großer Mehrheit einen Antrag der CDU-Fraktion  abgelehnt, der die Einführung eines freiwilligen Polizeidienstes in Rüsselsheim  forderte. Nun versucht der OB ähnliches unter dem Namen Stadtpolizei einzuführen.  Dabei übergeht er in dieser hochpolitischen Frage Stadtverordnete und  Bevölkerung. 
               In Rüsselsheim gibt es keinen Grund für solche Maßnahmen. Rüsselsheim  ist so sicher wie andere Städte auch. Die Kriminalstatistik verzeichnet einen  Rückgang von Straftaten. Von der Polizei wurde 2012 festgestellt, dass in  Rüsselsheim die Bilanz positiv ist und es wurde das angeblich gestörte,  subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung wiederlegt. Niemand müsse aus  Angst Rüsselsheimer Straßen meiden.   
                Wer wie OB Burghardt die Situation in Rüsselsheim schlecht redet,  setzt allein auf die politische Symbolwirkung der Polizeihelfer. Politik wird  hier mit Ängsten betrieben. 
                Eine Stadtpolizei verlagert Aufgaben der Polizei, mit der Folge, dass  dort Stellen eingespart werden. 
                Eine Stadtpolizei erhöht in keinster Weise die objektive Sicherheit –  sie gaukelt Sicherheit vor, schafft eine falsche Sicherheit.  
              Auch die Aussage von OB Burghardt, die Einrichtung einer Stadtpolizei  sei kostenneutral, ist nicht haltbar. Höhere Bezahlung als Hilfspolizisten,  umfassende Ausbildung, Ausrüstung und PKW werden sich zu einem erklecklichen Betrag  summieren. Kosten für diese überflüssige Maßnahme sind untragbar.  
                
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