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               Antrag vom 31.03.2014:  
              Änderungsantrag zur DS 350/11-16       
              Bebauungsplanverfahren Nr. 144  
                „Opel Forum  Rüsselsheim“ 
              Teil B.1.  (Beschlussvorschlag) lautet wie folgt: 
              Zur in wesentlichen  Punkten abgeänderten neuen Entwurfsfassung des Bebauungsplans Nr. 144 „Opel  Forum Rüsselsheim“ findet gemäß § 3 (1) BauGB eine frühzeitige Beteiligung der  Öffentlichkeit statt. Unter Berücksichtigung der dabei erfolgenden Hinweise und  Anregung erfolgt durch die Verwaltung die Erstellung derjenigen  Entwurfsfassung, die mit den dokumentierten Hinweisen und Anregungen aus der  frühzeitigen Beteiligung den Gremien der Stadtverordnetenversammlung zur  Beschlussfassung über die Offenlegung gemäß § 3 (2) vorgelegt wird. 
              Teil B.2. lautet wie  folgt: 
              Zum Verfahren der  frühzeitigen Beteiligung werden der Öffentlichkeit der Bebauungsplanentwurf mit  integriertem Landschaftsplan (Anlage 2), den textlichen Festsetzungen und der  Begründung (Anlage 3) einschließlich des darin enthaltenen Umweltberichtes sowie  sämtliche vorliegenden Gutachten (Verkehr, Verträglichkeit inklusive der  Wirkungsanalyse von „Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH“ vom Januar  2013, Flora/Fauna, Schall) zur Verfügung gestellt. 
              Begründung:  
              Nach §3 (1) BauGB  kann auf die frühzeitige Beteiligung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans  nur verzichtet werden, wenn sich die geplanten Änderungen nicht oder nur  unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirken oder wenn sie  bereits auf anderer Grundlage erörtert wurden. 
              Unzweifelhaft haben  aber sowohl die Änderungen in der Plankonzeption des Einkaufszentrums (2 statt  4-geschossig, Zerstörung zusätzlicher denkmalgeschützter Gebäude) als auch die  geänderte Erschließung (Ludwigstraße statt Westtangente) wesentliche Auswirkungen  und sie wurden natürlich im Verfahren 2007/2008 nicht erörtert. 
                
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