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                Antrag vom 11.11.2014: 
                
              Änderungsantrag zur DS 432/11-16 
               Kindertagesstätte am Ehlenberg 1a 
              In II  (Beschluss) wird Punkt 1 wie folgt ergänzt: 
              Das  Gelände bleibt unverändert vollständig in städtischer Hand. Das durch den  Abriss freiwerdende Teilstück wird in Absprache mit den Gremien von Kita und  Schule ausschließlich für die Zwecke der Schillerschule und der Kita genutzt. 
                
              Begründung:  
              Die  alleinige Erwähnung einer Ausweisung von Spielfläche und Schulgarten „an  anderer Stelle auf dem Schul- bzw. Kitagelände“ in Teil E (Alternativen) der  Antragsbegründung sichert nicht, dass das gesamte Flächenangebot für Schule und  Kita erhalten bleibt. 
                
                
                
                
                
                
                
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