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               Anträge der Wahlinitiative  
                Die Linke/Liste Solidarität  
                zum Haushalt 2015 
              **************************** 
              1. Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit 
              2. Kosten des Stadtmarketings 
              3. Stadtplanung – Erwerb Opel-Altwerksbereiche A und B 
              4. Projektsteuerung Rüsselsheim 2020 
              5. Maßnahmen der Stadtentwicklung 
              6. Kosten  der Wirtschaftsförderung 
              7. Zuschuss Standortmarketinggesellschaft 
              8. Zuschuss City Marketingverein 
              9. Beratungskosten, Gutachten Magistrat 
              10. Beratungskosten, Gutachten Rechnungsprüfungsamt 
              11. Beratungskosten, Gutachten Kämmerei 
              12. Beratungskosten, Gutachten Bauen und Wohnen 
              13.  Aufwendungen Magistrat 
              14. Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer A 
               15. Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer B 
              16. Fraktionsfördermittel 
              17. Maßnahmen Jugendarbeitslosigkeit 
              18. Gemeindestraßen - Erweiterung Radwegenetz  allgemein 
              19. Installation  einer Verkehrsüberwachungssäule ("Laser- 
                     Blitzer")  an der Frankfurter Str. gegenüber Stadtkirche 
              20. Beseitigung  der Ampelanlagen an den Übergängen  
                     der Marktstraße und Bahnhofstraße   über die Weisenauer  
      Straße und Ersetzung durch "Zebrastreifen" 
              21. Belebung der Rüsselsheimer Innenstadt 
              22. Initiative für einen Kinobetrieb in Rüsselsheim 
              23. HH-Stelle 12016300AA 
                        Gemeindestraßen-Diverse kleinere Um-Aus- 
                     und Neubauten 
              24. Personalaufwendungen Innere Verwaltung 
                
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                Presseerklärung vom 21.02.2015:  
                                     Oben sparen, Jugend, Soziales und Bildung stärken -      Haushaltsanträge von Die Linke/Liste Solidarität 
                Entwurf des Haushaltsplans 2015 der Stadt Rüsselsheim     und weitere Informationen  
                  Fortschreibung dieses Haushaltsentwurfs 
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  1. Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2015 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102400 die „Aufwendungen  für Öffentlichkeitsarbeit“ (Position 6861000) auf 20.000 €  festgesetzt. Der eingesparte Differenzbetrag  wird zu gleichen Teilen für Aufwendungen im Fachbereich Jugend und Soziales, Produkt  060040700, in der Verwaltung Soziale Dienste und finanzielle Hilfen, Produkt  060040710 sowie für die personelle Verstärkung der Fachstelle Soziales (im  Produkt 05004000) zur verbesserten Koordinierung von Armutsprävention und  Armutsbekämpfung eingesetzt. 
              Begründung:  
              Die  Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit mit 40.000 € sind überhöht. Die beste  Öffentlichkeitsarbeit für Rüsselsheim ist eine gute städtische Angebotslage in  den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Soziales, die Einsparungen kommen dem  zugute. 
  Von  2011 bis 2013 bewegten sich die Ausgaben für „Kosten des Marketing“ und  „Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit“ in Summe zwischen 64.000 und 115.000  Euro, im Durchschnitt lagen sie bei 87.000 € . Die Ansätze für 2015 liegen in  der Summe von 240.000 € also fast beim Dreifachen. Eine Reduzierung auf die  Hälfte bedeutet also gegenüber dem 3-Jahresdurchschnitt immer noch eine  Steigerung von 38%.  
                
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                2. Kosten des Stadtmarketings 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2015 werden im Produktbereich 01, Produkt 010102450 „Stadtmarketing"   die Kosten des Marketings (Position  6861250)  auf 100.000 € festgesetzt. 
               Der eingesparte Differenzbetrag wird zu gleichen Teilen für Aufwendungen im  Fachbereich Jugend und Soziales, Produkt 060040700, in der Verwaltung Soziale  Dienste und finanzielle Hilfen, Produkt 060040710 sowie für die personelle  Verstärkung der Fachstelle Soziales (im Produkt 05004000) zur verbesserten  Koordinierung von Armutsprävention und Armutsbekämpfung eingesetzt. 
              Begründung:  
              Die  Kosten für Marketing mit 200.000 € sind überhöht. Das beste Marketing für  Rüsselsheim ist eine gute städtische Angebotslage in den Bereichen Bildung,  Kultur, Sport und Soziales, die Einsparungen kommen dem zugute. 
               Von  2011 bis 2013 bewegten sich die Ausgaben für „Kosten des Marketing“ und  „Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit“ in Summe zwischen 64.000 und 115.000  Euro, im Durchschnitt lagen sie bei 87.000 € . Die Ansätze für 2015 liegen in  der Summe von 240.000 € also fast beim Dreifachen. Eine Reduzierung auf die  Hälfte bedeutet also gegenüber dem 3-Jahresdurchschnitt immer noch eine  Steigerung von 38%. 
                
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  3. Stadtplanung – Erwerb Opel-Altwerksbereiche A und B 
               Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt: 
               Im Produktbereich 09, Produkt 090161000 Stadtplanung, werden als Investition für 2015 Euro 
                1,5 Millionen Euro für den Erwerb der Bereiche A und B des Opel-Altwerks bereitgestellt. 
              Begründung: 
              In Verfolgung der Vorschläge der BI Pro Altwerk und der im Zwischenbericht der 
                Potentialanalyse von BNP Paribas Real Estate Consult GmbH genannten Möglichkeiten 
                wird damit eine Basis für eine demokratisch gestaltete und eteiligungsorientierte 
                vielfältige Neunutzung geschaffen. Auch für kommunale Nutzungen, wie eine (teilweise) 
                Verlagerung der VHS-Aktivitäten in das Opel-Altwerk bietet ein Erwerb gegenüber der
                Miete positivere Möglichkeiten. 
                Natürlich sind für diese wertvolle Investition in die Stadtentwicklung und den Erhalt 
                eines hochbedeutsamen Industriedenkmals alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. 
                
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  4. Projektsteuerung Rüsselsheim 2020 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 01, Produkt 010102450 „Stadtmarketing"   der Ansatz von 50.000 €  für „Projektsteuerung Rüsselsheim 2020“ (Position 6994260)  gestrichen. 
              Begründung:  
              Das  auf der Rürup-Studie „Rüsselsheim 2020“ aufsetzende „Stadtentwicklungsprogramm“  dient in keiner Weise der Entwicklung von Rüsselsheim zu einer selbstbewussten,  sozialen, ökologischen und demokratischen Stadt. Die bisher angegangenen  Maßnahmen zeigen vielmehr, dass sich die Stadt immer erpressbarer für  potentielle „Investoren“ macht. Das in der Produktbeschreibung angegebene Ziel  „Entwicklung zu einem diversifizierten, innovativen Standort mit Schwerpunkt  Automobilbranche“ ist darüber hinaus nicht geeignet, der dringend notwendigen  ökologischen Wende auch in Rüsselsheim Vorrang zu geben. Die Studie wird im  Gegenteil als Vorlage zum Abbau von sozialen und kulturellen Leistungen  genutzt.  
                
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  5. Maßnahmen der Stadtentwicklung 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 15,   Produkt  150179100  (Wirtschaftsförderung), für die Pos. 6994060 (Maßnahmen der Stadtentwicklung)
                der  Ansatz von 100.000 € auf 10.000 € reduziert 
              Begründung:  
              Der  Posten wird nicht weiter qualifiziert. Für Maßnahmen, deren Erfolg nur  behauptet aber nie bewiesen wird, braucht die Stadt nicht derartig hohe Summen  einzustellen.  
               Wer  glaubt Wirtschaftsansiedlung herbeireden zu können, hat offensichtlich das  Vertrauen in die Marktkräfte verloren: denn dahin, wo gute Geschäfte zu machen  sind, finden die Unternehmen schon immer von alleine.  
                
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                6. Kosten  der Wirtschaftsförderung 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 15,   Produkt  150179100  (Wirtschaftsförderung), für die Pos. 6991200 (Kosten der Wirtschaftsförderung)
                der  Ansatz von 12.000 €  
                auf 6.500 € reduziert 
              Begründung:  
              Der  Posten wird nicht weiter qualifiziert. Die Wirtschaftsförderung sollte  zumindest die 2013 dafür verwendeten Gelder (6.261 €) nicht wesentlich  überschreiten.  
                
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                7. Zuschuss Standortmarketinggesellschaft 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 15,   Produkt 150179100 (Wirtschaftsförderung) für die Pos. 7128650 (Zuschuss  an die Standortmarketinggesellschaft) der Ansatz von 40.000 € gestrichen. 
              Begründung:  
              Diese  Gesellschaft erbringt keinen erkennbaren Nutzen für die Rüsselsheimer  Bürgerinnen und Bürger.  
                
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                8. Zuschuss City Marketingverein 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2014 wird im Produktbereich 15, Produkt 150179100  (Wirtschaftsförderung, hier: Pos. 7128720 Zuschuss für City Marketingverein)  der Ansatz von 24.250 € auf 5.000 € reduziert. 
              Begründung:  
              Werbung  für ihre Unternehmen ist Sache der Privatwirtschaft selbst. 
  Angesichts  der Finanzsituation der Stadt Rüsselsheim ist ein Förderbetrag 
  von  5.000.- € mehr als angemessen. 
                
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                9. Beratungskosten, Gutachten Magistrat 
               Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 01,   Produkt 010100030 (Magistrat), für die Position 6774000 (Beratungskosten,  Gutachten) der Ansatz von  
  50.000.-  € auf 20.000.- € reduziert. 
              Begründung:  
              Nur  in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um  Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits  vorgesehene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen ist es  selbstverständlich Aufgabe von Magistratsmitgliedern, sich Sachkenntnis  selbstständig zu erwerben. Hinzu kommt, dass, wie an dem Sprung der  Personalaufwendungen (ohne ATZ-Rückstellungen) seit 2013 um ein Drittel erkennbar,  der Magistrat zusätzliche interne Resourcen um sich geschart hat. 
                
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                10. Beratungskosten, Gutachten Rechnungsprüfungsamt 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 01,   Produkt 010101000 (Rechnungsprüfungsamt), für die Position 6774000 (Beratungskosten,  Gutachten) der Ansatz von 30.000 € auf 10.000 € reduziert. 
              Begründung:  
              Nur  in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um  Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits  vorgesehene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen gehen wir  davon aus,  
  dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamts  so geschult sind, dass sie die Aufgaben ohne externe Beratung und Gutachten  erfüllen können. Dies konnte ausweislich des Ergebnisses (1.628 €) in 2013 auch  im Wesentlichen geschehen. 
                
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                11. Beratungskosten, Gutachten Kämmerei 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 01,   Produkt 010103100 (Stadtkämmerei) für die Position 6774000 (Beratungskosten,  Gutachten) der Ansatz von 20.000.- € auf 10.000.- € reduziert. 
              Begründung:  
              Nur  in sehr seltenen Fällen werden Beratungen oder Gutachten beauftragt, um  Sachkenntnis zu erwerben. In der Regel ist Zweck der Gutachten bereits  vorgesehene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren. Im Übrigen gehen wir  davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkämmerei so  geschult sind, dass sie die Aufgaben ohne externe Beratung und Gutachten  erfüllen können. Dies konnte ausweislich des Ergebnisses (2.737 €) in 2013 auch  im Wesentlichen geschehen. Der von uns vorgesehene Betrag entspricht im Übrigen  dem Rechnungsergebnis von 2012. Wir hoffen allerdings, dass die Kämmerei diesen  Aufwand, wie 2013, unterbieten wird. 
                
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                12. Beratungskosten, Gutachten Bauen und Wohnen 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
              Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 10,   Produkt 100188200 (unbebautes Grundvermögen) für die Position 6774000 (Beratungskosten,  Gutachten) der Ansatz von 20.000.- € auf 13.000.- € reduziert. 
              Begründung:  
              Wir  gehen wir davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches so  geschult und kompetent sind, dass sie die Aufgaben mit dem gleichen oder geringeren   Ausmaß an  externer Beratung und Gutachten erfüllen  können wie in 2012. Ausweislich des Ergebnisses (9.130 €) war dies in 2013  bereits gut möglich. 
                
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                13. Aufwendungen Magistrat 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2015 wird im Produktbereich 01,   Produkt 010100030 (Magistrat), für die Position 6869100 (Aufwendungen in  besonderen Fällen) der Ansatz von  
                50.000  € auf 25.000 € reduziert. 
              Begründung:  
              Insbesondere  die hauptamtlichen Magistratsmitglieder haben durch kompetente Arbeitsplanung  dafür zu sorgen, dass „besondere Fälle“ so selten wie möglich auftreten. Der in  2013 angefallene Betrag von 24.551 € sollte daher als Obergrenze betrachtet  werden. 
                
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                14. Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer A 
              Der Hebesatz der Grundsteuer A wird auf 430 v.H. festgesetzt. 
              Begründung:   
               Damit wird der bis 2013 geltende Hebesatz (340  v.H.) gemäß der kumulierten Inflationsrate von 1999 bis 2013 angehoben.  
                Im Haushaltsentwurf des Magistrats 2014 wurde  behauptet, die Anhebung auf 680 v.H. resultiere aus der Teilnahme am kommunalen  Schutzschirm und den entsprechenden Vertragsunterlagen. Selbst dort ist  allerdings nur eine Anhebung auf 500 v.H. vorgeschlagen. 
               Das durch eine verfehlte Steuergesetzgebung und  einen ungenügenden Finanzausgleich verursachte Defizit vieler kommunaler  Haushalte darf nicht durch eine beträchtliche zusätzliche Belastung auch bei  Menschen mit kleinen Einkommen, wie sie durch die Verdoppelung der Grundsteuer  A verursacht wurde, kompensiert werden.  
               Die bisher nur auf einer Sondersituation in 2012  beruhende einmalige Landeszuweisung in 2014 gemäß der Finanzkraftgarantie von  ca. 9 Millionen Euro ist gemäß hessischer Verfassung, Artikel 137 (5), durch  das Land zu verstetigen. Damit würde wenigstens partiell zu einem tatsächlichen  kommunalen Finanzausgleich beigetragen. Wie auch Schüllermann&Partner  festgestellt haben, hatte Rüsselsheim mindestens in den letzten zehn Jahren  Deckungsmittel um 20 Millionen unter dem Durchschnitt der anderen hessischen  Sonderstatusstädte (auf Basis der Pro-Kopf-Werte). 
                
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                15. Haushaltssatzung / Hebesatz Grundsteuer B 
              Der Hebesatz der Grundsteuer B wird auf 425 v.H. festgesetzt. 
              Begründung:   
               Damit wird der von 2011 bis 2012 geltende  Hebesatz gemäß der kumulierten Inflationsrate von 2011 bis 2014 angehoben. Die  2013 beschlossene Verdoppelung des Hebesatzes wird hiermit rückgängig gemacht.  
               Das durch eine verfehlte Steuergesetzgebung und  einen ungenügenden Finanzausgleich verursachte Defizit vieler kommunaler  Haushalte darf nicht durch eine erhebliche zusätzliche Belastung auch bei  Menschen mit kleinen Einkommen, wie sie durch die Verdoppelung der Grundsteuer  B verursacht wurde, kompensiert werden.  
               Die bisher nur auf einer Sondersituation in 2012  beruhende einmalige Landeszuweisung gemäß der Finanzkraftgarantie von ca. 9 Mio  Euro in 2014 ist gemäß hessischer Verfassung, Artikel 137 (5), durch das Land  zu verstetigen. Damit würde wenigstens partiell   zu einem tatsächlichen kommunalen Finanzausgleich beigetragen. Wie auch  Schüllermann&Partner festgestellt haben, hatte Rüsselsheim mindestens in  den letzten zehn Jahren Deckungsmittel um 20 Millionen unter dem Durchschnitt  der anderen hessischen Sonderstatusstädte (auf Basis der Pro-Kopf-Werte). 
                
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                16. Fraktionsfördermittel 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2015 werden im Produktbereich 01, Produkt 010100000 (Stadtverordnetenversammlung)  die Gelder zur „Förderung der Fraktionsarbeit“ (Position 6860200) auf  
                77.778 €  festgesetzt.  
              Begründung:  
              Die  neue Summe entspricht einer Kürzung der 2014 geplanten 100.000 € um zwei  Neuntel. Dies ist logisch, da in diesem Jahr statt wie bis vorletztes Jahr  üblich neun (9) nur sieben (7) Stadtverordnetenversammlungen und  Ausschussrunden stattfinden werden.  
                
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                17. Maßnahmen Jugendarbeitslosigkeit 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2015 werden im Produktbereich 06, Produkt 060646800 „Sonstige  Einrichtungen der Jugendhilfe"  die Kosten  für „Maßnahmen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit (Position 7299400)  auf 137.000 € festgesetzt. 
              Begründung:  
              Die  bereits 2014 vorgenommene Kürzung um fast 15 Prozent (Ansatz 2013 war 137.000  €) wurde nicht von der Sache her begründet. Eine „konsolidierungsbedingte  Anpassung“ ist gerade bei einer Aufgabe wie der Senkung der  Jugendarbeitslosigkeit nicht zu akzeptieren.  
                
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                18. Gemeindestraßen - Erweiterung Radwegenetz  allgemein 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2015 werden im Produktbereich 12 (Verkehrsflächen) im Produkt  12016300 (Gemeindestraßen) für die Investition 12016300AC (Erweiterung  Radwegenetz) die vorgesehenen Mittel auf  75.000 € erhöht. 
              Begründung:  
              Damit wird eine  beschleunigte Verbesserung des Radwegenetzes in 2015 ermöglicht.  
               Jede Maßnahme, die die Alternativen zur  klimaschädlichen Mobilität mit motorisiertem Individualverkehr verbessert, ist  enorm wichtig. Wir sehen in der Umsetzung dieses Antrags auch einen unserer  Beiträge zur „Entwicklung eines nachhaltigen Klimakonzepts“ und eine „Maßnahme  zur Reduktion des Energieverbrauchs“ (Zitate aus der von OB Burghardt  unterschriebenen Einladung zum Rüsselsheimer Klimaworkshop). 
              Zudem ist dies der  Beginn der Umsetzung der Maßnahme i) aus dem gemeinsamen Antrag von  SPD/CDU/Grünen/RFFW zur Nutzung der Investitionszuschüsse im Zusammenhang mit  dem Hessentag 2017. 
                
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                19. Installation  einer Verkehrsüberwachungssäule ("Laser- 
                     Blitzer")  an der Frankfurter Str. gegenüber Stadtkirche 
    
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
                Im Produktbereich 12 (Verkehrsflächen  und -anlagen) werden für 2015  80.000 Euro für den Erwerb  und die Installation einer Laser-Säule zur Verkehrsüberwachung bereitgestellt.  
     
   Begründung:  
              Die zunehmende Mißachtung der Regeln und Vorschriften der StVO (kein Blinken  beim   Abbiegen, unerlaubtes Wenden besonders auch an gefährlichen  Stellen, deutlich                überhöhte Geschwingkeit etc.) lassen es dringend angeraten sein, deutlich zu  zeigen, dass  die Stadt Rüsselsheim nicht bereit ist, eklatante Verstöße zu tolerieren. 
                Abgesehen von der schnellen Amortisation hat eine Laser-Säule an genannter  Stelle einen  hohen Symbolwert: sie demonstriert an zentraler Stelle die Bereitschaft  der Stadt  gefährliche Regelverletzungen zu sanktionieren.  
                
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                20. Beseitigung  der Ampelanlagen an den Übergängen       der Marktstraße und Bahnhofstraße   über die Weisenauer  
                     Straße und Ersetzung durch "Zebrastreifen" 
                     
                Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
                Im Produktbereich 12 (Verkehrsflächen  und -anlagen) werden 20.000 Euro für die Veränderung der  Übergänge Marktstraße und Bahnhofstraße über die Weisenauer Strasse bereitgestellt.  
     
  Begründung:  
                Die existierenden Ampelanlagen an genannten Stellen sind überflüssig. Sie  zwingen Fuß  gängerInnen und RadfahrerInnen zum unnötigen Halt vor einem, zumal zu  vielen Zeiten  schwachen motorisierten Verkehr - im Gegensatz etwa zum Friedensplatz, wo   FußgängerInnen durch  "Zebrastreifen" Vorrang eingeräumt wird. Und sie zerschneiden unnötig  die zwei wichtigen  Nord-Süd-Achsen der Innenstadt, insbesondere den Weg von Bahnhof zu  Marktplatz,  Rathaus und Mainvorland.  
                
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                21. Belebung der Rüsselsheimer Innenstadt 
              Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
              Der Magistrat mietet in der  Rüsselsheimer Innenstadt leer stehende, günstige Geschäftsflächen an. Diese  werden kulturellen Initiativen (z.B. Malkasten, Kunstverein u.o.a.) zur  Verfügung gestellt. Der oder die Nutzer haben ein umfassendes Konzept für die  Bespielung, Öffnungszeiten u.s.w. vorzulegen. 
              Begründung: 
              Mit verhältnismäßig geringen  finanziellen Aufwendungen kann so eine Bereicherung des kulturellen Lebens,  eine Belebung der Innenstadt (vor allem auch in den Abendstunden) und eine  Beseitigung von Leerständen erreicht werden. 
                
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                22. Initiative für einen Kinobetrieb in Rüsselsheim 
              Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
              Der Magistrat wird aufgefordert,  in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb Kultur und filminteressierten  Privatpersonen, in Rüsselsheim wieder einen Kinobetrieb zu etablieren. 
  Dafür werden Mittel in Höhe von  20 000 € zur Verfügung gestellt. 
              Begründung: 
              Rüsselsheim mit 60 000  Einwohnern, aber ohne Kino ist ein unhaltbarer Zustand. Erheblich verstärkt  wird dieser Zustand noch durch die Schließung des Programmkinos „Ried-Casino“ in  Nauheim. 
               Filminteressierten  Rüsselsheimern bleibt somit nur noch Mainz oder Frankfurt, oder hin und wieder  Gustavsburg oder Groß-Gerau, um anspruchsvollere Produktionen, die über den  US-Mainstream hinausgehen, zu sehen. 
               Filme sind ein wesentlicher Teil  unseres kulturellen Lebens, für große Leinwände konzipiert, gestaltet und nicht  durch noch so große Flachbildschirme zu ersetzen. 
               In Rüsselsheim gibt es genügend  qualifizierte Filmliebhaber (z.B. Cinema Concetta, Thomas Frickel u.a.) die  sich für ein solches Projekt gewinnen lassen. Auch gibt es geeignete  Räumlichkeiten wie z.B. Schauburg, altes REX-Kino oder das Opel-Altwerk. Aufgabe  von Magistrat und Kultur 123 ist es diese Möglichkeiten zu einem Ergebnis  zusammenzuführen. Was in Gustavsburg möglich ist, sollte erst recht in  Rüsselsheim möglich sein. 
                
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                23. HH-Stelle 12016300AA 
                        Gemeindestraßen-Diverse kleinere Um-Aus- 
                     und Neubauten 
              Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
              Der Ansatz von 425 000 € wird auf den Ansatz des Jahres 2013 (200 000  €) reduziert. 
              Begründung: 
    
  Die Erhöhung des HH-Ansatzes ist in der finanziellen Situation der  Stadt weder angemessen noch begründet. 
  Vielmehr sollte der Schwerpunkt der Arbeiten am Straßennetz auf der  Sanierung der am stärksten geschädigten Straßen liegen. 
                
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                24. Personalaufwendungen Innere Verwaltung 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt:  
               Im Haushalt 2015 werden im Produktbereich 01 (Innere Verwaltung) die  Personalaufwendungen auf 10,147 Millionen Euro festgesetzt. Zur Realisierung  werden im Produkt 010100030 (Magistrat) eine Beamten- und eine Arbeitnehmerstelle,  im Produkt 010102050 (Verwaltungssteuerung) drei Beamtenstellen und im Produkt  010102400eine Arbeitnehmerstelle gestrichen. Das Personal wird gemäß den dringendsten  Erfordernissen in den Fachbereichen Jugend und Soziales und Bildung und  Betreuung sowie für die personelle Verstärkung der Fachstelle Soziales zur  verbesserten Koordinierung von Armutsprävention und Armutsbekämpfung eingesetzt.  
              Begründung:  
              Gegenüber  dem Ergebnis 2013 ist (ohne die Änderungen bei den Rückstellungen für die  Altersteilzeit) eine Steigerung um 1,8 Millionen Euro geplant. Insbesondere in  den Bereichen Magistrat und Verwaltungssteuerung versucht der zuständige  Dezernent offenbar Zuarbeiterinnen und Zuarbeiter (spin doctors) um sich zu  sammeln. Diese gewiss qualifizierten Verwaltungsspezialisten können in den  angeführten Bereichen Jugend und Soziales und Bildung und Betreuung ihre  Kompetenzen für die Rüsselsheimer Bevölkerung wesentlich sinnvoller einsetzen. 
                
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