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Presseerklärung vom 19.07.2016:

Linke/Liste Solidarität:
Mehr Demokratie wagen statt Präsidialattitüden

Drei Fraktionen und ein weiteres Mitglied der Raunheimer Stadtverordnetenversammlung haben an die Rüsselsheimer Stadtverordnetenversammlung appelliert, nichts zu unternehmen, um den Zielen des Bürgerbegehrens für den Erhalt der Rüsselsheimer Betriebshöfe als Eigenbetrieb zur Umsetzung zu verhelfen.

Allerdings wird im gesamten Text der Resolution und ihrer Begründung die Tatsache, dass in Rüsselsheim ein mit 3300 Unterschriften erfolgreiches Bürgerbegehren zur Einleitung eines Bürgerentscheids stattgefunden hat, nicht erwähnt. Womit auch unter den Tisch fällt, dass bei laufendem Bürgerbegehren die Auslagerung der Betriebshöfe in eine Anstalt öffentlichen Rechts von Rüsselsheim OB Burghardt und Raunheims Bürgermeister Jühe in Kraft gesetzt wurde.

Eine von der linken Liste vorgeschlagene Verschiebung bis zur Entscheidung in Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wäre völlig unproblematisch gewesen. Kann eine solche versuchte Aushebelung des direktdemokratische Verfahrens den Fraktionen von CDU, SPD und FDP in Raunheim wirklich gleichgültig sein? So gleichgültig, wie den Herren Jühe und Burghardt, die in präsidialer Attitüde äußern, dass das, was sie als richtig behaupten, umzusetzen ist, und wenn man dafür auch ein Bürgerbegehren ignoriert.

Und, so fragt die Linke/Liste Solidarität, lässt es die Raunheimer Kolleginnen und Kollegen auch kalt, dass durch die gesetzes-widrig in der Satzung der Anstalt fehlende Austrittsmöglichkeit ihre eigenen repräsentativ-demokratischen Rechte ebenfalls beschnitten werden?

Mit dem Abbruch der gutnachbarlichen Beziehungen zu drohen, weil ein Bürgerbegehren stattfand  und eine durch eine demokratische Wahl neu zusammengesetzte Stadtverordneten-versammlung angesichts des Bürgerbegehrens und angesichts der Satzungsmanipulation mehrheitlich zu neuen Überlegungen kommt, ist weder sinnvoll noch guter Stil. Die linke Liste schlägt als Alternative vor, dass sich Rüsselsheimer und Raunheimer Stadtverordnete und Verwaltungsverantwortliche zusammensetzen und sich darüber verständigen, wie nach einer einvernehmlichen Auflösung der Anstalt die interkommunale Zusammenarbeit intensiviert werden kann, ohne Personal und wesentliche Entscheidungsbefugnisse in eine Anstalt auszulagern und ohne gut fünfzehn Millionen Euro für einen unnötigen Neubau auszugeben.

Ein Weg, der so auch bereits in der Begründung des Bürgerbegehrens vorgeschlagen wurde, von den Befürwortern der Anstalt aber mutwillig als Alternative aus den Untersuchungen ausgeschlossen worden war.

 

 

   
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