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               Antrag vom 28.09.2016:  
              Landungsplatz am Mainufer 
              Änderungsantrag zu  DS 80/16-21 „Landungsplatz am Mainufer“ (Behandlung im HuFA am  28.9.2016) 
              B. Beschluss 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt: 
              Die Planungen und  Aktivitäten für die Umgestaltung des Mainvorlands werden vorläufig eingestellt,  die Ausschreibung wird aufgehoben. Nach dem Hessentag wird diskutiert, ob und  wie eine Umgestaltung des Mainvorlands stattfinden soll. 
              Begründung: 
              Die für den  Hessentag geplanten Nutzungen des Mainvorlands können völlig problemlos ohne  die geplante Umgestaltung durchgeführt werden. 
  Gegenüber den im  Haushalt vorgesehenen Kosten von 950.000 Euro (inklusive Fördergelder des  Landes) handelt es sich bei den nach DS 80/16-21 zur Umsetzung der vorliegenden  Planung notwendigen 2,2 bis 2,5 Mio Euro um eine Steigerung von 132 bis 163  Prozent. Für die kommunalen Mittel beträgt die Steigerung gar 376 bis 466  Prozent, falls die Annahme der Drucksache „dass die zusätzlich bereit zu  stellenden Mittel vermutlich ausschließlich zu Lasten der Stadt Rüsselsheim  gehen werden“ zutrifft. Selbst bei einer Umsetzung der Variante B (Neuplanung  und Neuausschreibung unter  Berücksichtigung eines Gesamtbudgets von 1,8 Mio Euro) betrüge die Steigerung  bei den von der Stadt aufzubringenden Mitteln 256 Prozent. Bis zum Beginn der  Aufbauten für den Hessentag kann das Gebiet seine Funktion als beliebtes  Naherholungsgebiet ohne die Arbeiten zur Umgestaltung weiterhin erfüllen. In  Erwägung dieser Tatsachen ist weder eine weitere Aufstockung der Mittel zur  zeitlich extrem kritischen Umsetzung der Maßnahmen vor dem Hessentag mit  wahrscheinlich nochmals kostenträchtiger Beseitigung der  Hessentagsnutzungsschäden, noch die unmittelbare  Umplanung in der Phase der Hessentagsvorbereitung sinnvoll. Stattdessen besteht  nach dem Hessentag die Chance in Ruhe zu überlegen, welche Änderungen und  Verbesserungen der Aufenthaltsqualität zu welchen Kosten umgesetzt werden  sollen. 
                
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