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               Anfrage vom 30.09.2016: 
                
              Gutachterkosten AöR-Gründung  
              Anfrage an den Magistrat gemäß §21 (4) GO 
              Wir  erfragen hiermit eine Auflistung der Beratungs- und Gutachterkosten, die der  Stadt, ihrem Eigenbetrieb Betriebshöfe und der Städteservice  Raunheim/Rüsselsheim (AöR) im Zuge der Gründung der AöR und der damit  verbundenen Übertragung des Großteils der Aufgaben des Eigenbetriebs bis heute  entstanden sind. Dabei ist auch jeweils aufzulisten, wer (Stadt/Magistrat,  Eigenbetrieb, AöR) den Auftrag vergeben hat.   Desweiteren erfragen wir eine Auflistung der gesamten weiteren  Anlaufkosten für Gründung und Betrieb der AöR sowie eine Darstellung der in  diesem Zusammenhang in beiden Kategorien (Beratungs-/Gutachterkosten sowie  weitere Anlaufkosten) erfolgten Finanzflüsse zwischen Stadt, Eigenbetrieb und  AöR. Auch die jeweils von den beiden Kommunen Raunheim und Kelsterbach  getragenen Anteile werden hiermit angefragt und sollen aufgelistet werden. 
              Begründung:  
              Bereits  in der Stadtverordnetensitzung am 7. Juli 2016 fragte der Stadtverordnete Krug  aus Anlass der Bewilligung der Fördersumme des Landes nach den Berater- und  Gutachterkosten. Dazu das Protokoll: "Herr Oberbürgermeister Burghardt  sagt zu, dass die Antwort nachgereicht wird." Nach der Geschäftsordnung  sollte eine Antwort innerhalb von 6 Wochen erfolgen. Am 22. September 2016 (11  Wochen später) fragte der Stadtverordnete Krug erneut. Herr Burghardt sagte  eine schriftliche Antwort zu. Die jetzt schriftlich formulierte Anfrage soll  dem Magistrat eine schnelle und angemessene Antwort erleichtern und dadurch  weitere Nachfragen ersparen. 
                
                
                
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