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Presseerklärung vom 23.11.2016:

Linke/Liste Solidarität:
Solidarität mit Kolleginnen statt mit Kollegah

Die Linke/Liste Solidarität wird den Antrag von fünf Stadtverordneten zur Rap-Night beim Hessentag ablehnen. Kernpunkt des Antrags ist, die Rap-Night mit den „Gangsta-Rappern“ Kollegah und Farid Bang durchzuführen. In den Texten der beiden werden durchgängig gewalttätige, frauenfeindliche und homophobe Handlungen propagiert.

Demgegenüber hat sich die Stadt Rüsselsheim und durch seine Unterschrift auch OB Burghardt mit dem Beitritt zur Charta für Vielfalt und zur  europäischen Charta für Gleichstellung zum aktiven Eintreten für genau gegenteilige Handlungsweisen verpflichtet.

„Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Lokal- und Regionalbehörden müssen die Beseitigung von Stereotypen fördern, auf denen die Ungleichheiten im Hinblick auf Status und Situation von Frauen beruhen.“ fordert die europäische Charta. Und die Charta der Vielfalt verlangt die Wertschätzung unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.

Die Antragsteller aus CDU (3), WsR und SPD begründen ihre Forderung, die beiden Rapper trotz ihrer Texte einzuladen mit der Kunstfreiheit, die dazu zwinge, auch Kunst zu ertragen, die den eigenen Werten widerspricht. In diesem Fall geht es aber mitnichten um Kunstfreiheit. Die beiden konnten bei Stefan Raab und sonstwo im TV auftreten, ihre CDs und Downloads verkaufen, privat finanzierte Konzerte geben. Es geht schlicht darum, ob die Kommune Rüsselsheim den beiden und ihren Texten zum Hessentag eine Bühne bereitet und ihren Auftritt aus Steuergeldern vorfinanziert.

Zudem seien die Texte nicht „auf dem Plattenindex gelandet“ und mithin müsse die Veranstaltung mit ihnen stattfinden. Es gibt zwar keinen „Plattenindex“ aber den Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Die hat sowohl 2012 als auch 2014 die gemeinsamen CDs der Herren Kollegah und Farid Bang indiziert. Selbst wenn jemand die Einschätzung der Prüfstelle nicht teilt, sollte diese Tatsache doch nicht verschwiegen werden.

Im Gegensatz zum Argument, man müsse wegen der angeblich gefährdeten Kunstfreiheit auch mal die Unvereinbarkeit der Texte mit den unterzeichneten Chartas und den allgemein anerkannten Werten beiseite lassen steht ein anderes. Die Gangsta-Rapper meinten die Texte nur ironisch, spielten mit Klischees und spielten eine Rolle. Selbst wenn dies so wäre, machte dies die im Gestus der Authentizität vorgetragenen Texte förderungswürdig? Texte wie „Freispruch, wie üblich, ich kann' hier halt machen, was ich will dank meines jüdischen Anwalts“ und „Ich leih dir Geld, doch nie ohne 'nen jüdischen Zinssatz“? Nach dem Motto: Wir wollen doch nur ein bischen Frauen- und Homosexuellenverachtung und Antisemitismus spielen, so wie ein scharfgemachter Kampfhund „nur ein bischen spielen will“.

Dafür wird es keine Stimme der Linken/Liste Solidarität geben.

 

 

   
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