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               Antrag vom 14.02.2017:  
              Änderungsantrag  „Debatten über Namensgebung für Kooperative Gesamtschule ermöglichen“ zur DS  149/16-21 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt: 
              Eine  Namensgebung über die im hessischen Schulgesetz § 142(1) hinaus vorgesehene  obligatorische Bezeichnung „Kooperative Gesamtschule Rüsselsheim“ findet  vorläufig nicht statt. Die Stadtverordnetenversammlung regt den  Schuldezernenten  und die Schulgemeinden  der KGS und von Friedrich-Ebert- und Parkschule an, zur Namensfindung  entsprechende Diskussionsprozesse in öffentlichen und schulöffentlichen  Veranstaltungen sowie im Unterricht zu ermöglichen. Sie beauftragt den  Stadtverordnetenvorsteher eine Bürgerversammlung zum Thema zu organisieren.  Nach einer Periode von z.B. drei Jahren und entsprechender Erweiterung und  Konsolidierung von Kollegium und Schulgemeinde der neuen Schule sollte dann die  Schulkonferenz unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieses Findungsprozesses  der Stadtverordnetenversammlung einen erneuten Namensvorschlag unterbreiten. 
              Begründung: Der  für Stadtgesellschaft. und Schule wichtige Prozess der  Namensfindung wurde durch die ohne offene und öffentliche Debatte getroffene  Vorentscheidung 2014 und die begleitenden Maßnahmen (Logo, Website, T-Shirts)  eingeengt. Daher sollte jetzt keine Entscheidung für oder gegen einen  bestimmten Namen getroffen, sondern ein der Sache angemessener Findungsprozess  ermöglicht und aktiv unterstützt werden. 
                
                
                
                
              
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