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               Antrag vom 08.05.2018:  
              Gewobau  bleibt Eigentümer des Karstadt-Areals 
              Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim fordert OB und Magistrat als Gesellschafter und  Aufsichtsratsmitglieder der Gewobau auf, diese anzuweisen, das Karstadt-Areal als  Eigentum zu behalten. Der Wettbewerb zur Findung der Planung für die Bebauung ist  deshalb als Architektenwettbewerb und nicht als Investorenauswahlverfahren  durchzuführen. 
              Begründung: 
              Im grundlegenden  Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.9.2016 zum inzwischen  erfolgreich abgeschlossenen Ideenwettbewerb „Friedensplatz bis Löwenplatz“ und zum  Abriss des ehemaligen Karstadtgebäudes ist keine Rede davon, dass die städtische  Gewobau das Areal an Investoren verkaufen soll. In der Begründung heißt es  vielmehr: „Die  Weiterentwicklung des Umfeldes des Karstadt-Areals ist eng und frühzeitig  mit der Stadtverordnetenversammlung abzustimmen. Die Kontrollfunktion der  Stadtverordnetenversammlung gegenüber dem Magistrat erstreckt sich ebenfalls auf  städtische Gesellschaften, an denen die Stadt Rüsselsheim mehrheitlich  beteiligt ist. Eine Verlagerung von politischen Entscheidungen und damit einem faktischen  Entzug der Kontrolle der Stadtverordnetenversammlung halten wir für nicht zulässig.“ Ein  Verkauf dieses zentralen innenstädtischen Areals an einen privaten Investor  widerspräche damit den Intentionen des damaligen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.  Die jahrelange Blockierung einer städteplanerisch sinnvollen  Entwicklung des Opel-Altwerks hat zudem gezeigt, wie wichtig kommunales Eigentum an  zentralen Arealen der Stadtentwicklung ist. Im Beschluss wurde zudem Wohnen als erste  Priorität für die Nutzung genannt. Die Gewobau hat bereits für das ähnlich  dimensionierte Projekt Frankfurter Straße 41/Taunusstraße 11 positive Erfahrungen mit  einem Architektenwettbewerb gesammelt. 
                 zur Presseerklärung 
                
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