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               Änderungsantrag vom 24.08.2018: 
               zu  DS 369/16-21 „Parkgebühren“ 
              a) In Artikel 1,  Punkt 4 werden die Beträge für die Sondertickets im Bereich Landungsplatz wie  folgt festgelegt: 
                „(4 Stunden für 2,80  € oder 5 Stunden für 3,50 €)“ 
              b) In Artikel 1,  Punkt 5 wird ergänzt: „Gebühren für das Parken auf den Städtischen Parkflächen wird an  den Werktagen von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und an Samstagen von 8 bis  14 Uhr erhoben. Außerhalb dieser Zeiten, also insbesondere an Sonn- und Feiertagen  ist das Parken in beiden Zonen kostenfrei.“ 
              c) Bei B.  Umsetzungsvorschlag, B.1 Flächen werden folgende Parkflächen zukünftig mit in die  Bewirtschaftung aufgenommen: 
                   Parkplatz  Grabenstraße 
    Parkplatz  Johann-Sebastian-Bach-Straße (vor dem City-U) 
    Parkplatz  Johann-Sebastian-Bach-Straße (ggü Theater) 
    Parkplatz in der  Brunnenstraße (Bauschheim) 
    Parkplatz am  Kirchpfad 
Beim Parkplatz  Berliner Platz wird eine Parkscheibenregelung eingeführt. 
              Begründung: 
              Zu a) Es gibt keinen  Grund, für längere, mehrstündige, eventuell mehrteilige Erledigungen in der Innenstadt  „Strafzölle“ zu erheben. Die bisherige Relation zwischen den Gebühren je angefangene halbe  Stunde und denen für den 4 bzw. 5 Stunden-Parkschein waren sinnvoll und sollten  erhalten bleiben. 
              Zu b) Klarstellung,  entspricht der bisherigen Praxis 
              Zu c) Für den Zugang  zu den kulturellen und Bildungseinrichtungen am Treff sollte es keine zusätzlichen  finanziellen Schwellen geben, zumal die Busanbindung hier nicht gerade ideal ist. 
              Für die  Einkaufszentren in den Stadtteilen, die auch Treffpunkte sind und zum Teil auch medizinische,  soziale und kulturelle Einrichtungen umfassen, sollte es ebenfalls keine zusätzliche  finanzielle Zugangshürde geben. 
                
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