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               Anfrage vom 09.01.2020:  
              Anfrage zum Angebot der Kreis-AWS GmbH zur Übernahme des  Rüsselsheimer Wertstoffhofs  
              Die Fraktion Die Linke/Liste  Solidarität stellt gemäß § 22 der Geschäftsordnung folgende Anfrage an den  Magistrat:  
              1.) Welche Arbeitsverhältnisse gibt  es bei der  AWS Abfall-Wirtschafts-Service  GmbH (100 %ige Tochtergesellschaft des Zweckverbandes Riedwerke Kreis  Groß-Gerau) ? 
  Bitte aufschlüsseln in tariflich/Vollzeit, tariflich/Teilzeit, 450€, ABM,  1€-Jobber (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) usw. 
              2.) Welche Arbeitsverhältnisse gibt  es im Betrieb „Sonnenwerk“ der  AWS  Abfall-Wirtschafts-Service GmbH? 
  Bitte aufschlüsseln in tariflich/Vollzeit, tariflich/Teilzeit, 450€, ABM,  1€-Jobber (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) usw. 
              3.) Wird die AWS Personal der AöR  Raunheim/Rüsselsheim übernehmen? Falls ja, wie viele Beschäftigte mit wie  vielen wöchentlichen Arbeitsstunden? 
                   
                   
 4.) Liegt ein  Verkehrsgutachten/Verkehrskonzept für den Betrieb des Wertstoffhofs Sonnenwerk  nach einer potentiellen Übernahme der Aufgaben des Rüsselsheimer Wertstoffhofs  vor? Falls ja, was sind die wesentlichen Inhalte? 
              5.) Sollen gemäß Angebot die  Öffnungszeiten der AWS beim Sonnenwerk den jetzigen Rüsselsheimer  Öffnungszeiten angepasst oder darüber hinaus erweitert werden? 
    
  6.)   Wie soll gemäß Angebot die Gebührenstruktur für die Rüsselsheimer  Bürgerinnen und Bürger aussehen? 
    
  7.) Welche jährlichen Kosten  entstehen für die Stadt Rüsselsheim bei einem AWS betriebenen Wertstoffhof? Für  wie lange wird der Angebotspreis durch die AWS garantiert? Beinhaltet das  Angebot zeitlich festgelegte Preisänderungen? Falls ja, welche? 
              8.) Ist die Angabe von 12,31  Prozent über die Beteiligung der Stadt Rüsselsheim am Bereich  „Abfallentsorgung“ der Riedwerke (Beteiligungsbericht 2017, S. 6) noch gültig?  Falls nein, wie hoch ist der Anteil aktuell? Welchem Absolutbetrag in Euro  entspricht der Rüsselsheimer Anteil? 
  Entspricht die Angabe  „Abfallentsorgung“ exakt der AWS GmbH? 
  Gibt es weitere indirekte  Beteiligungen der Stadt über Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist? 
    
  9.) Wie hoch war der Anteil an der  Rüsselsheimer Kreisumlage, der 2018 für die AWS gezahlt wurde? 
    
  10.) Soll die AWS weitere Aufgaben  der AÖR übernehmen - z.B. Laubcontainer fahren?  
    
  11.) In welchem Ausmaß und mit  welchen Kostenaufwand muss für die „interne Abfallentsorgung“ ein  Mini-Wertstoffhof für Rüsselsheim vorgehalten werden? 
                # # # Ende Entwurf Anfrage # # #  
                 
                # # # Antrag Offenlegung Angebot AWS/Wertstoffhof & StVV vor Verwaltungsrat  # # # #  
                Antrag zur Beschlussfassung in der  Stadtverordnetenversammlung am 13.2.2020  
                Angebot der Kreis-AWS GmbH zur Übernahme des Rüsselsheimer Wertstoffhofs  
              Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim  beschließt:  
  Das Angebot der Kreis-AWS GmbH zur Übernahme des Rüsselsheimer Wertstoffhofs von der AöR Städteservice  Raunheim/Rüsselsheim ist den Stadtverordneten sofort  zugänglich zu machen.  Die Rüsselsheimer Mitglieder des Verwaltungsrats werden gemäß §9 (5) der  Satzung angewiesen, vor einer Befassung und Beschlussfassung der Rüsselsheimer  Stadtverordnetenversammlung keine Entscheidung im Verwaltungsrat derzu treffen.  
    
  Begründung:   
              Die Entscheidung über eine  solche Maßnahme ist von einschneidender Auswirkung für viele Rüsselsheimer  Bürgerinnen und Bürger, für Beschäftigte der AöR Städteservice  Raunheim/Rüsselsheim, für die Stadtplanung (Geländenutzung, Verkehr), für den  städtischen Haushalt. Daher ist die bisherige Geheimhaltung des Angebots  unverständlich und unmittelbar zu beenden. Desgleichen ist es selbstverständlich,  dass in einer so wichtigen Angelegenheit gemäß Satzung vor einer Abstimmung im  Verwaltungsrat die Debatte und Positionierung in der  Stadtverordnetenversammlung und ihren zuständigen Ausschüssen (HuFA und PBUA)  abzuwarten und dann zu beachten ist.  
               
                              
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