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               Antrag vom 26.01.2020 (mit Änderungen vom 03.02.2020):  
              Änderungsantrag  zur DS 640/16-21 Schulentwicklungsplan 
                 
                Behandlung  in KSSpA, HuFA und der StVV 
               Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschließt: 
              In Teil I (Beschluss) der  DS wird Punkt 14 (Erweiterung Büchnerschule) am Ende ergänzt um: „Der  Stadtverordneten-versammlung wird hierzu eine gesonderte Vorlage zur Beratung und  Beschlussfassung vorgelegt.“ 
              Nach Punkt 20 wird in Teil  I eingefügt: 
                21. den Magistrat  aufzufordern, schnellstmöglich, spätestens aber zur August/September-Runde der Stadtverordneten-versammlung  einen Zeitplan mit begründeter Priorisierung für die aufgeführten  Maßnahmen vorzulegen. 
                22. den Magistrat  aufzufordern, schnellstmöglich, spätestens aber zur August/September-Runde der  Stadtverordneten-versammlung eine Grobschätzung der Investitions- und Folgekosten für die  aufgeführten Maßnahmen vorzulegen. 
              Begründung: 
                              Zu Punkt 14: 
                In der angeführten  DS194/16-21 war der zusätzliche Erweiterungsbedarf für zusätzliche drei Klassen  nicht berücksichtigt. 
                Zu den Punkten 21/22: 
              Die angeforderten Informationen sind für die Stadtverordneten wichtig zur 
              Meinungsfindung über die Konsequenzen der Drucksache, insbesondere bei Vorliegen
              der angekündigten Einzeldrucksachen und bei der Finanzplanung im Rahmen der 
              Überlegungen zu den Haushalten 2021 ff. Und sie sind essentiell für die an den
              einzelnen Schulen interessierten Menschen (Lehrer*innen, Hausmeister*innen,
              Schüler*innen, Eltern/Erziehungsberechtigte, potentielle Schüle*innen und deren
              Eltern/Erziehungsberechtigte, Menschen in Umfeld und Einzugsbereichen der Schulen). 
              Die Beschlussfassung zur Drucksache ist, um noch ausstehende Stellungnahmen
              berücksichtigen zu können in die März-Runde der Stadtverordnetenversammlung zu
              verschieben. Die Stellungnahmen sind den Stadtverordneten rechtzeitig weiter zu 
              leiten. 
                
                Presseerklärung vom 26.01.2020  
                
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