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Presseerklärung vom 24.06.2020 :

Linke/Liste Solidarität: Opel-Altwerk –
Fehler und Fehlerbehebung

Es habe da ein paar Fehler gegeben, wie sie bei einem so komplexen Verfahren wie dem Bebauungsplan für das Motorworld-Projekt im Opel-Altwerk halt passieren könnten, gesteht Baudezernent Nils Kraft inzwischen zu. Die Linke/Liste Solidarität, die die „Fehler“ aufdeckte, sieht das etwas anders.

Das illegale Einfügen zweier Paragraphen in den im Rahmen des Bebauungsplans für die Öffentlichkeit auszulegenden städtebaulichen Vertrag, formuliert mit der Hilfe auch von Rechtsanwälten der Eigentümer und potentiellen Investoren, war natürlich kein Versehen, sondern geschah mit voller Absicht und hinter dem Rücken der Stadtverordnetenversammlung.

Angeblich seien sie ja nur zum Besten der Stadt, da damit verhindert werde, dass sie finanziell zur Sanierung von Straßen und schädlichen Bodenverunreinigungen herangezogen werden könne. Dies war aber bereits in der von den Stadtverordneten beschlossenen Fassung bereits an mehreren Stellen eindeutig geklärt: „Der jeweilige Eigentümer des belasteten Grundstücks ist zur Verkehrssicherung, Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der vorgenannten Geh- und Fahrrechtsfläche auf seine Kosten verpflichtet.“ heißt es da. Analog formuliert es auch das Bundes-Bodenschutzgesetz. Das wesentlich neue in den eingeschmuggelten Paragraphen ist jedoch der Bezug zum § 4 des hessischen Straßengesetzes. Der könnte, auf eine entsprechende Initiative der Stadt eine Umwidmung der Straßen im Altwerk, zu „Straßen für den öffentlichen Verkehr“ ermöglichen. Womit dann die demokratisch legitimierten Gremien der Stadt die Möglichkeit hätten, für diese öffentlichen Straße und Wege Verkehrsregelungen festzulegen sowie das Ordnungsrecht auszuüben. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit für ein Gebiet, das nach allen Bekundungen ein neues öffentliches Innenstadtquartier werden soll. Genau diese Einschränkung des Hausrechts der jetzigen Eigentümer sollte offenbar durch die eingeschleusten  Paragraphen verhindert werden. Da das offenbar eine Mehrheit der aktuellen Stadtverordnetenversammlung aber jetzt nachträglich zu legitimieren beabsichtigt, beantragt die linke Liste zumindest die undemokratische Fesselung zukünftig unter anderen Umständen und mit anderen Mehrheiten handelnden Stadtverordneten-versammlungen an die Nichtnutzung einer gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit aus der Formulierung des eingefügten Paragraphen 5.6 zu entfernen. Dort heißt es nämlich nicht nur, dass jetzt keine Widmung zu öffentlichen Straßen erfolgt, sondern dass dies auch in Zukunft nicht erfolgen wird.

Mit einem weiteren Antrag möchte Die Linke/Liste Solidarität erreichen, dass in Grundbucheinträgen und als Baulast der Stadt Rüsselsheim die Wegerechte an der durchgehenden Nutzung der für die Allgemeinheit vorgesehen Plätze, Wege und Straßen eindeutig zugesprochen und dies auch im Bebauungsplan transparent so geregelt wird. Bisher gibt es nur im städtebaulichen Vertrag mit den jetzigen Eigentümern so eine Formulierung. Bei eventuellen Verstößen künftiger Eigentümer gegen die Zugangsregelungen muss aber klar sein, dass nicht eine vage „Allgemeinheit“, sondern die Stadt dagegen juristisch vorgehen könnte.

 

Hier die Anträge im Wortlaut:

Antrag vom 23.06.2020:
    Ergänzungsantrag zum Antrag vom 15.5.2020
    (Ausgelegte Dokumente des B-Plan 144)

Antrag vom 22.06.2020:
    Änderungsantrag zu DS 726/16-21
    (städtebaulicher Vertrag zu B-Plan 144)

 

 

 

   
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