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Presseinformation vom 14.06.2021:

Anfrage Budgeterhöhungen Schulbauten

Zur Information vor der HuFA-Sitzung am Dienstagabend (15.6.2021) hier die Anfrage von Die Linke/Liste Solidarität zu den beantragten Budgeterhöhungen bei Humboldt- (DS 28/21-26 ; TOP 21) und Sophie-Opel-Schule (DS 29/21-26 ; TOP 22).

1.) Warum wurden Inklusionsaufwendungen 2017 nicht ordentlich eingeplant? Die als Begründung für entstandene Kostensteigerungen angegebene DS 356/11-16 wurde bereits 2014 verabschiedet!

2.) Beim Beschluss des Medienentwicklungsplans wurde mitgeteilt: „Bei den beiden Schulbauprojekten Sophie-Opel-Schule und Alexander-von-Humboldt-Schule konnten in der Planung wesentliche Teile des MEP berücksichtigt werden. Der aktuelle Stand der Planung und Ausführung entspricht weitestgehend dem MEP.“
Wie kann es angesichts dessen zu den nun angegebenen Kostensteigerungen von 1,26 Mio (SOS) bzw. 1,205 Mio (AvH) kommen?

3.) Wird vom zuständigen Dezernenten die Einschätzung geteilt, dass angesichts der jetzt erst wahrgenommenen Schäden, wie bröckelnder Putz, eine nicht ausreichende Statik, eine sanierungsbedürftige historische Treppe sowie von umfangreichen Umzugsleistungen von einer sorgfältigen Bestandsanalyse nicht die Rede sein kann?

4.) Wann wurde die Elektroplanerfirma über die „Panne“ (fehlende Verrohrung … bei der SOS) und über die Schadensersatzforderung informiert? Entsprechendes Schreiben ist beizufügen.

5.) Wann wurde der Schadstoffsachverständige über seine „Panne“ (Abstandshalter mit Asbest bei der AvH) und über die Schadensersatzanforderung informiert? Entsprechendes Schreiben ist beizufügen.

6.) Welche Vergaben sind ab jetzt noch zu tätigen mit Angabe der geplanter Höhe? (für beide Schulen)

7.) Wie ist bei der AvH angesichts von noch ausstehenden Vergaben von 10,755 Mio Euro ein Risikopuffer von 3,045 Mio Euro, also 28,3% zu rechtfertigen?

8.) Wie ist bei der SOS angesichts von noch ausstehenden Vergaben von 4,650 Mio Euro ein Risikopuffer von 1,650 Mio Euro, also 35,5% zu rechtfertigen?

9.) Welche Annahmen über die Baupreisentwicklung über die geplante Bauzeit hinweg lagen den 2017 angegebenen Kostenschätzungen für die beiden Schulen zugrunde.

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Die Werte bei den Fragen 7 und 8 zu den noch ausstehenden Vergaben ergeben sich aus den Angaben dazu in DS 27/21-26 (Kostenüberwachung von größeren Projekten) abzüglich der in den Drucksachen 28 und 29 angegebenen jeweilig vorgesehenen Risikopuffern.

 

 

   
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