Die Linke/Liste Solidarität Rüsselsheim — www.liste-solidaritaet.de
HOME AKTUELLES TERMINE ARCHIV ÜBER UNS MITMACHEN LINKS IMPRESSUM DATENSCHUTZ INHALT  

News  
Termine  
Presseerklärungen  
Anträge/Anfragen  
Medienreflexe  
Zeitung  
   
 
   
   

 

Presseerklärung vom 11.07.2021:

Linke/Liste Solidarität: Skandalöse Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses

Die Entscheidung von CDU, WsR, RFG und der mittlerweile anscheinend rechtsgewendeten SPD als Mehrheit im Rüsselsheimer Wahlprüfungsausschuss selbst eine nur teilweise Wiederholung der Kommunalwahl zu verhindern, zeigt für die Linke/Liste Solidarität ein schamlos-taktisches Verhältnis zu Gesetz und Demokratie.

Offenbar ziehen diese Parteien und Listen ein gesetzeswidrig zustande gekommenes Wahlergebnis dem eventuellen Stimmenverlust bei Neuwahlen vor.

Der vom Ausschussvorsitzenden Mattias Metz (CDU) unterzeichnete Bericht zitiert immerhin die entscheidende Stelle aus dem Kommunalwahlgesetz (KWG), dass bei Unregelmäßigkeiten durch die die konkrete Möglichkeit besteht, dass sie auf die Verteilung der Sitze von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, eine (Teil-)Wiederholung der Wahl anzuordnen ist.

Weiterhin ist dem Bericht zu entnehmen, dass nur ein knappes Viertel der auffälligen Wahlscheine polizeilich bzw. staatsanwaltlich untersucht wurden. Aber selbst dabei kam es zu19 strafrechtlich relevanten Fällen und damit zu 855 Stimmen, die bei der Wahl nicht oder anders zur Wirkung hätten kommen können. Womit sowohl die Sitzverteilung durch Kumulieren und Panaschieren innerhalb einzelner Listen als auch die Sitzverteilung zwischen einzelnen Listen sich geändert haben könnte. Geht mensch davon aus, dass der Anteil strafrechtlich relevanter Fälle an den Unregelmäßigkeiten in den dreizehn nicht polizeilich untersuchten Briefwahlbezirken ähnlich hoch ist, wie in den beiden untersuchten, lägen gut 80 strafrechtlich relevante Fälle, mithin gut 3600 fragliche Stimmen vor.
Zusätzlich ist noch auf einen wichtigen Unterschied hinzuweisen. Entscheidend ist nach Gesetz für die Frage der Wahlwiederholung nicht der juristisch zweifelsfreie Nachweis von individuellem strafbaren Verhalten (da gilt natürlich in dubio pro reo, im Zweifel für die/den Verdächtige/n). Vielmehr wie aus §26 KWG  zitiert sind es "Unregelmäßigkeiten … die das Wahlergebnis beeinflussen" und hier hat zu gelten „in dubio pro Demokratie“. Und solche Unregelmäßigkeiten gab es unzweifelhaft in noch viel höherer Zahl und in allen Briefwahlbezirken.

Da in den Briefwahlbezirken allein 62 Prozent aller abgegebenen Stimmzettel anfielen, fordert die Linke/Liste Solidarität eine vollständige Wahlwiederholung.

Sollte eine Mehrheit der Stadtverordneten so ignorant entscheiden wie ihre Kolleg*innen im Wahlprüfungsausschuss, ist angesichts der angeführten Tatsachen damit zu rechnen, dass juristische Klagen von Betroffenen gegen diese demokratiewidrige Entscheidung große Erfolgsaussichten haben.

Die Linke/Liste Solidarität wird solche Klagen unterstützen.

 

 

 

   
© 2021 Die Linke/Liste Solidarität Rüsselsheim - Kontakt: vorstand@liste-solidaritaet.de