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Medienreflexe November 2011

a) Aus OB mach Null, aus 6 mach 15+7+... !

Die Rüsselsheimer CDU stellt gar keine Haushaltsanträge, wozu auch, man hat ja schließlich jetzt den OB und "Mut zur Verantwortung". SPD und Grüne, die haben immerhin die Nicht-Koalitions-Vereinbarungs-Mehrheit, ruhen sich trotzdem nicht aus, sondern stellen, wie man gestern der lokalen Presse entnehmen konnte insgesamt mindestens 7 (SPD, siehe http://www.echo-online.de/region/ruesselsheim/Ziel-Naeher-zum-Buerger-kommen;art1232,2395161 ) + 15 (Grüne, siehe http://www.echo-online.de/region/ruesselsheim/-Die-attraktiven-Seiten-der-Stadt-ausbauen;art1232,2395165 ) = mehr als 22 Anträge zum Haushalt - oder?

Als Stadtverordneter erhält man die Liste sämtlicher Anträge von der Kämmerei ordentlich zusammengestellt. Und findet bei den eigentlichen Haushaltsanträgen (Ergebnishaushalt / Finanzhaushalt / Stellenplan) 4 Anträge von SPD/Grüne gemeinsam, 2 Anträge der SPD und 0 Anträge der Grünen.
Ei wo bleiben sie denn ... ?
Na ja, es gibt immerhin noch 3 gemeinsame Anträge unter der Kategorie "Kennzahlen, Ziele", die sich zwar nicht auf die Finanzen, aber auf die Texte+Darstellungen im Haushalt beziehen, z.B. "Das Lache-Bad und das Waldschwimmbad werden in zwei verschiedenen Produkten dargestellt", "Für jede städtische Liegenschaft werden die Heizkosten, Energiekosten ... als Kennzahl pro qm dargestellt".
Und dann gibt ja noch die "haushaltsbegleitenden" Anträge, in die kann man prinzipiell alles reinschreiben, Hauptsache es hat keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Und da gibt es sogar weitere 17 gemeinsame SPD/Grüne - Anträge (warum haben die Grünen dann so bescheiden nur von 15 Anträgen gesprochen?).
Offenbar hat man alles, was in der Nicht-Koalitionsvereinbarung steht auch nochmal in diese begleitenden Anträge gebracht. Zum Beispiel "Der Magistrat richtet ein Bürgertelefon ein"/ "Der Magistrat erarbeitet ein Begrünungskonzept für den Bahnhofsvorplatz ..." / Der Magistrat sucht Sponsoren für ein "Adamsfest" zum 175. Geburtstag von Adam Opel / der Magistrat soll darauf hinwirken, dass es ein "Ortsnamen bezogenes KFZ-Kennzeichen" gibt / ...

hier die Haushaltsanträge von Linke/Liste Solidarität

b) Aus Geld mach kein Geld !

Der Magistrat bringt als Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung ein: Die kommunalen Gelder (2010 waren es 26.000 Euro) für die Zuschüsse zur Schulverpflegung für Kinder aus einkommensschwachen Familien werden gestrichen. Begründung: Es gibt ja jetzt das Bildungs-und Teilhabepaket des Bundes. Alle außer Linke/Liste Solidarität sind im Schulausschuss damit einverstanden.

Mit der Begründung:
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Nach der Beurteilung von Bürgermeister Dreiseitel („… Ziel … bedürftige Kinder nicht weiter vom gemeinschaftlichen Mittagessen … auszuschließen, wird weit verfehlt“), des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und vieler weiterer ExpertInnen und Betroffener („bürokratisches Monster“) sind die Hürden zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gerade für die Schulmittagsessen so hoch, dass eine große Zahl der bedürftigsten Kinder nicht in den Genuss der Leistungen kommt. Auch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat man dies inzwischen erkannt und soeben mitgeteilt „Bund, Länder und Kommunen haben sich bereits darauf verständigt, dass die Antragstellung vereinfacht werden soll“ . Nach einem halben Jahr lässt sich absehen, ob diese angekündigten Vereinfachungen greifen.
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stellen wir deshalb den Antrag:

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Änderungsantrag zur DS 62/11-16 Schulverpflegung

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt abgeändert (Änderungen fett markiert):
1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass mit Einführung des Bildungs-und Teilhabepaketes eine Bezuschussung der Mittagessenversorgung an Schulen für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch durch die Jobcenter übernommen werden sollte. (bisher: „wird“). Aufgrund der bürokratischen Hürden ist dies in Rüsselsheim und im Kreis Groß-Gerau noch nicht einmal für die Hälfte der Berechtigten geschehen.

2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund dieser Situation (bisher: „Zuständigkeit zum 31.12.2011“) der kommunale Zuschuss zur Mittagessenversorgung an Rüsselsheimer Schulen im Jahr 2012 weiter in Höhe von EUR 26.000 zur Verfügung gestellt wird (bisher „hinfällig wird“).

3. Nach Ablauf des ersten Halbjahres berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung über die Entwicklung bei der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und der kommunalen Bezuschussung und legt einen neuen Beschlussvorschlag vor.

Änderungsantrag zur Schulverpflegung
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Da man/frau als Magistrat bzw. Stadtverordnete(r) gerade dabei ist, der SKG Bauschheim mit 400.000 Euro einen neuen Sportplatz zu subventionieren (es sei ihr gegönnt) und mit mehr als 35 Millionenen Euro an öffentlichen Geldern für einen Zubringer zum geplanten überdimensionierten Einkaufszentrum im Opel-Altgelände einige Investoren zu subventionieren (es sei ihnen nicht gegönnt), konnte man(n), also die Fraktionsvorsitzenden von Grünen, SPD und CDU nicht so einfach 26.000 Euro für die Einbeziehung (neudeutsch: Inklusion) der Bedürftigsten freigeben. Also gab es mitten in der Stadtverordnetenversammlung eine Tuschelsitzung der Vereinbarungs-Nichtkoalitionsfraktionsvorsitzenden mit dem Ergebnis, dass man als "Kompromiss" ganz großzügig 4.000 Euro freigibt, die restlichen 22.000 zunächst sperrt und bei Bedarf über die weitere Freigabe (oder weitere Sperrung) entscheidet. Denn, so der Tenor, man(n) darf dem Prekariat nicht zu weit entgegenkommen, muss den Druck aufrechterhalten, die Eltern in die Pflicht nehmen.
Aber immerhin, durch unseren Vorstoß war die vollständige und endgültige Streichung der Zuschüsse abgewehrt. Was wurde daraus in der Darstellung von Main-Spitze und Rüsselsheimer Echo?
In der Überschrift : "Stadt wird ab 2012 keine Zuschüsse mehr zur Schulverpflegung zahlen", im ersten Satz: "Die Stadt wird ab 2012 keine Zuschüsse mehr zur Mittagsessenversorgung an Schulen zahlen. Diesen Beschluss fasste das Stadtparlament am Donnerstagabend. " (http://www.echo-online.de/region/ruesselsheim/-Eltern-sind-in-der-Pflicht;art1232,2390294 ;
ganz analog in der Main-Spitze online : http://www.main-spitze.de/region/ruesselsheim/11390127.htm ).
Zwar konnte man bei genauem Weiterlesen sich die Wahrheit zusammen reimen, aber es stellt sich doch die Frage: War da beim Formulieren der (schlechte) Wunsch die Mutter des Gedankens?
Und als Hauptüberschrift beim Echo : "Eltern sind in der Pflicht", bei der Main-Spitze (Papierausgabe) : "Politik sieht Eltern in der Pflicht". Dazu und zu den entsprechenden Äußerungen der Mannen von Grünen, SPD, CDU und FDP (Frauen haben sich tatsächlich nicht geäußert) ging folgende Anmerkung an die beiden Redaktionen
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Die Bundesregierung selbst schrieb, nachdem das Urteil des Verfassungsgerichts erging: "Im bisherigen Regelsatz der Grundsicherung wurden Bildungsausgaben für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche nicht berücksichtigt." Das ist der grundlegende Skandal. Und "Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung den Auftrag erteilt, Teilhabe und Bildungszugang für die leistungsberechtigten Kinder zu ermöglichen." Dass dieser verfassungsmäßigen (mehr als fünf Jahre garnicht erfüllten) Pflicht durch die aufgebauten bürokratischen Hürden nur unzureichend nachgekommen wurde, haben u.a. der Paritätische Wohlfahrtsverband und viele weitere ExpertInnen und Betroffenen („bürokratisches Monster“) und auch Bürgermeister Dreiseitel in seinem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales („… Ziel … bedürftige Kinder nicht weiter vom gemeinschaftlichen Mittagessen … auszuschließen, wird weit verfehlt“) klar formuliert. Auch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat man dies inzwischen offenbar eingesehen und soeben mitgeteilt „Bund, Länder und Kommunen haben sich bereits darauf verständigt, dass die Antragstellung vereinfacht werden soll“ . Dies sind die primären politischen Pflichten, die von staatlicher Seite zu erfüllen sind. Natürlich haben alle Eltern die Pflicht, das Beste für ihre Kinder zu ermöglichen. Aber mit dem Argument "die Eltern sind in der Pflicht" könnten im Prinzip alle öffentlichen Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche, deren Eltern dieser Pflicht nicht nachkommen (können), beseitigt werden.
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Ansonsten stellt sich angesichts des Gleichklangs der beiden Presseorgane die Frage ob hier ein Synergie- oder doch eher ein zu Guttenberg-Effekt wirksam wurde.

 

 

   
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