Antrag vom 13.03.2015: 
              Antrag zur Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung am 26.3.2015 
  zum Zwischenbericht Bildungszentrum Grundschule Königstädten
              
                Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim lehnt den Inhalt des Zwischenberichts zu einem Bildungszentrum Grundschule Königstädten (DS 473/11-16) 
                ab. 
              Sie kritisiert den Zeitpunkt der Einbringung der Vorlage, da damit Einfluss auf den Bürgerentscheid zur Gerhart-Hauptmann-Schule genommen werden soll. 
              Sie fordert 
                den Magistrat auf, nach dem Bürgerentscheid zur Gerhart-Hauptmann-Schule eine 
                ergebnisoffene Drucksache mit Varianten bezüglich der Standorte von 
                Stadtteilbücherei, Jugendarbeit und Kita vorzulegen.
               
               Begründung:
               Die als Kenntnisnahme maskierte Vorlage schreibt in Teil D (Lösung) die Umsetzung 
                der Vorschläge aus dem Antrag 61 von CDU, Grünen und RFFW zu Stadtteilbücherei, 
                Jugendarbeit und Kita fest. Für diese Umsetzung soll ein „konsensfähiges Konzept unter 
                möglichst breiter Beteiligung“ entwickelt werden. Von den „betroffenen 
                Interessengruppen und Akteuren“ bevorzugte alternative Varianten werden also von
                vornherein als Lösung ausgeschlossen. Eine solche Art von „Beteiligung“ ist nur als
                Beteiligungssimulation zu kennzeichnen. Diese Festlegungen sowie die ebenfalls bereits
                festgelegte Beauftragung von Koordinierungs- und Arbeitsgruppen zur Bearbeitung der
                Teile des in seinen Hauptergebnissen vorgegebenen Konzepts ignorieren den
                Bürgerentscheid am 22. März und richten sich somit gegen ein wichtiges Instrument
                der Demokratie.
               
              
 Presseerklärung vom 14.03.2015: 
                                     Antrag von Die Linke/Liste Solidarität:  Offene Debatte     über Bildungslandschaft,  keine Festlegungen vor dem     Bürgerentscheid