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Medienreflex 2 - Januar 2017:

Oops, he does it again and again

Zwar soll ich nach einer Operation möglichst nur liegen und laufen. Aber das Nach-Lesen der Zeitungen, insbesondere des Interviews im Rüsselsheimer Echo mit Jens Will, Vorstand der Städteservice Raunheim/Rüsselsheim AöR (http://www.ruesselsheimer-echo.de/lokales/ruesselsheim/ Interview-mit-Staedteservice-Chef-bdquo-Wir-werden-unsere-Ziele-uebertreffen-ldquo;art57641,2422107 ) treibt mich nun doch auf den Stuhl vorm PC. Zum wiederholten Mal behauptet Will (analog auch OB Burghardt) „Wir werden unsere Ziele übertreffen“ (das schafft es sogar in die Überschrift), „Städteservice rechnet sich bereits“, „Mehr Überschuss als erwartet“. Stellungnahmen von mir dazu hier http://www.liste-solidaritaet.de/seiten/2016/2016_09_25_fb_hjk_aoer.html  und da http://www.linke-liste-solidaritaet.de/seiten/medienreflexe/ 2017_01-1_medienreflexe.html). Es kommt halt darauf an, woran man seine Ergebnisse misst bzw. seine Ziele ausrichtet: an den realen Zahlungen der Stadt für ihre Betriebshöfe 2005 von 7,8 Mio Euro oder am der AöR für 2016 zur Verfügung gestellten Budget von 9,3 Mio Euro oder an irgendwas dazwischen.

Wills Behauptung (auch die analog immer mal wieder von Burghardt vorgetragen) der Personalrat (PR) sei vor der Gründung „nicht auf Gesprächsangebote und Beteiligungsrunden eingegangen“ und die vielen Proteste habe es deshalb wegen Uninformiertheit und Falschinformationen des Personalrats gegeben. Angesichts der Tatsachen sind diese Angriffe auf die Interessenvertretung der Beschäftigten eine Unverschämtheit. Der PR hat völlig zurecht auf seinen gesetzlichen Informations- und Mitwirkungsrechten bestanden und sich nicht mit informellen Gesprächsrunden abspeisen lassen. Dass er sich ausführlich informiert hat, wird schon aus der (im übrigen völlig unzureichenden ) Antwort auf meine Anfrage zu den Beratungs- und Anlaufkosten bzw. dem zugrundeliegenden Jahresabschluss 2015 der Betriebshöfe klar. Dort wird nämlich über ungeplante (also offenbar völlig überraschende) Beratungsaufwendungen durch die Beantwortung von Fragenkatalogen des Personalrats gejammert. Und diese Aufwendungen werden mit 59 Tsd Euro beziffert.

Und der Personalrat hat sich natürlich zusätzlich intensiv mit Experten der Gewerkschaft beraten. Und er hat dann intensiv über den Personalüberleitungsvertrag verhandelt. Dass darin dann wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung (StVV) die Regelung, dass die von den Betriebshöfen übergehenden Mitarbeiterinnen dauerhaft vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt sind, eingefügt wurde, lag allerdings mehr als am Verhandlungsgeschick des PR an der Angst von Burghardt/Jühe/Will , ohne dieses Zugeständnis keine Mehrheit in der StVV für die AöR-Gründung zu bekommen.

Im Interview macht Will aus dieser „last minute“-Aktion eine „Zusicherung, die von Anfang an gemacht wurde“.
Und behauptet, „es gibt sogar einen lebenslangen, betrieblichen Kündigungsschutz“. Tatsächlich können aber die Beschäftigten des Betriebs gekündigt werden. Neueingestellte auch betriebsbedingt (also z.B. beim Wegfall von Aufträgen), alle aber verhaltens- und personenbedingt (siehe Kündigungsschutz-gesetz §1 (2) ). Und davor schützt dann leider keine Vereinbarung, sondern im besten Fall guter (gewerkschaftlicher) Rechtsbeistand und das Arbeitsgericht.

 

Heinz-Jürgen Krug

 

 

   
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