Die Linke/Liste Solidarität Rüsselsheim — www.liste-solidaritaet.de
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Unsere Positionen  
Satzung  
Grundsätze  
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Wir im Parlament  
Vorstand  
   
   
   
   

 

Satzung

§1 - Name
Die Wahlliste nennt sich "Die Linke / Liste Solidarität"

§2 - Sitz
Die Wahlliste hat ihren Sitz in Rüsselsheim.
Die Anschrift lautet:
Die Linke / Liste Solidarität
c/o Heinz Jürgen Krug
Dr.-Ludwig-Opel-Straße 59
65428 Rüsselsheim

§3 - Zweck

Die Wahlliste will die Verbesserung der Lebensumstände der EinwohnerInnen Rüsselsheims erreichen, den zunehmenden Rechtsradikalismus in der Stadt und anderswo bekämpfen, Rechte von Minderheiten vertreten, sich für die Gleichberechtigung aller in dieser Stadt lebenden Menschen einsetzen und den weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens bekämpfen. Dies soll einerseits durch den Einzug in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim, andererseits durch politische Veranstaltungen außerhalb der Stadtverordnetenversammlung erreicht werden. Die Abgeordneten der Linken/Liste Solidarität verpflichten sich, die Interessen, Vorstellungen und Konzepte ihrer jeweiligen gesellschaftlichen Basis in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen.

§4 - Vorstand
Den Vorstand (SprecherInnenrat) wählt die Mitglieder-versammlung mit einfacher Mehrheit. Sie bestimmt vor der Wahl die Anzahl der Vorstandsplätze. Ebenfalls mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung kann der Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder abgewählt werden. Dem Vorstand obliegt die Überwachung der Geschäfte der Wahlliste.
Er schlägt die GeschäftsführerInnen vor.

§5 - Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt einem oder zwei vom Vorstand vorgeschlagenen und mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung gewählten Menschen.
Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Fraktion und die Wahlliste nach außen zu vertreten. Sie hat die laufenden Geschäfte der Wahlliste, Korrespondenz und die Buchhaltung zu führen. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Geschäfte der Wahlliste eigenverantwortlich in einer Höhe von bis zu 250,- € zu führen. Die Kontovollmacht obliegt außer der Geschäftsführung einer Person aus dem Vorstand und einer Person der Wahlliste, die mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung gewählt werden. Bei Geschäftsbeträgen über 250,- € muss die Mitgliederversammlung zustimmen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet den Anwesenden einmal im Jahr einen Geschäftsbericht vorzulegen, in diesem müssen Kontoführung, Ausgaben/Einnahmen und Arbeitsstunden angegeben sein. Die Geschäftsführung ist jederzeit durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung abwählbar.

§6 - Satzungsänderungen
Satzungsänderungen sind durch Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung möglich.

§7 - Versammlungen
Versammlungen müssen mindestens 7 Tage vor dem anberaumten Termin durch schriftliche Einladung bekanntgemacht werden. Wird Die Linke/Liste Solidarität in die Stadtverordnetenversammlung gewählt, findet die Mitgliederversammlung in Form einer öffentlichen Fraktionssitzung monatlich statt. Weitere Versammlungen können vom Vorstand oder mindestens fünf eingetragene Mitgliedern einberufen werden. Alle Versammlungen sind öffentlich.

§8 - Mitglieder
Mitglied kann werden, wer die politischen Grundsätze der Linken / Liste Solidarität akzeptiert. Der Antrag auf Beitritt erfolgt in schriftlicher Form an die Geschäftsführung. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Antrag mit einfacher Mehrheit innerhalb von 3 Monaten.

§9 - Kandidaten
Kandidatin/Kandidat der Wahlliste für die Stadtverordnetenversammlungden kann nur werden, wer Mitglied ist. Die Kandidatinnen und Kandidaten und ihre Reihenfolge auf der Liste werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

§10 - Mitgliedsbeiträge und Spenden
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 5,- monatlich, für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Schüler € 2,50 monatlich. Mit dem Beitritt wird der Mitgliedsbeitrag für ein halbes Jahr fällig. Danach bleibt die Zahlungsweise dem Mitglied überlassen. Spenden sind erwünscht.

§11 - Auflösung
Die Wahlliste kann sich auf Antrag und mehrheitlichen Beschluss der Mitglieder auflösen. Der Auflösungsantrag muss mindestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden. Das Vermögen wird dann nach dem Beschluß der Mitgliederversammlung für gemeinnützige Zwecke abgeführt.



 

   
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